Kostenlose Rechtsvorlagen.
Kostenlose, editierbare Word-Vorlagen für die Dokumente, die Schweizer Unternehmen am häufigsten brauchen, je mit Erläuterungen dazu, was jede Klausel bewirkt. Die Vorlage ist der Ausgangspunkt; sie an Ihre Situation anzupassen ist die eigentliche Anwaltsarbeit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
[Hinweis: Diese Vorlage geht von einer Schweizer Anbieterin aus, die Dienstleistungen an Geschäftskunden erbringt (B2B). Sie ist nicht für Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten gedacht. Ergänzen oder streichen Sie den Text in eckigen Klammern und löschen Sie alle Hinweise wie diesen vor der Veröffentlichung.]
1. Geltungsbereich und Einbezug
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die «AGB») gelten für alle Angebote und Leistungen der [Firma], [Adresse] (die «Anbieterin») gegenüber ihren Geschäftskunden (je ein «Kunde»).
1.2 Die AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Anbieterin sie ausdrücklich und schriftlich angenommen hat.
1.3 Die AGB gelten nur gegenüber Geschäftskunden, nicht gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten.
[Hinweis: Die AGB binden den Kunden nur, wenn sie Vertragsbestandteil geworden sind: Machen Sie sie vor oder bei Vertragsschluss zugänglich und verweisen Sie in jeder Offerte und Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf. Ein Hinweis auf der Rechnung kommt zu spät.]
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Angebote der Anbieterin sind unverbindlich, sofern sie nicht als verbindlich bezeichnet sind. [Optional: Ein als verbindlich bezeichnetes Angebot gilt während [30] Tagen ab Datum.]
2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn die Anbieterin die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung der bestellten Leistungen beginnt.
2.3 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder der unterzeichneten Offerte, zusammen mit diesen AGB. Bei Widersprüchen geht das individuell vereinbarte Dokument den AGB vor.
3. Leistungen und Mitwirkung des Kunden
3.1 Die Anbieterin erbringt die Leistungen sorgfältig und fachgerecht, gemäss der vereinbarten Spezifikation.
3.2 Der Kunde stellt rechtzeitig die Informationen, Unterlagen, Zugänge und Entscheide bereit, welche die Anbieterin für die Leistungserbringung benötigt. Verzögerungen wegen fehlender Mitwirkung verlängern die betroffenen Fristen angemessen; Mehraufwand kann zu den vereinbarten Ansätzen in Rechnung gestellt werden.
4. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
4.1 Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, zuzüglich Mehrwertsteuer [und Spesen], sofern nichts anderes angegeben ist.
4.2 Die Anbieterin stellt [monatlich / nach den vereinbarten Meilensteinen / bei Lieferung] Rechnung. Rechnungen sind innert [30] Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
4.3 Bezahlt der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht, kann die Anbieterin ihre Leistungen aussetzen, bis die offenen Rechnungen beglichen sind. Die gesetzlichen Regeln zum Verzugszins bleiben vorbehalten.
5. Verzug
5.1 Liefer- und Ausführungstermine sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.
5.2 Versäumt die Anbieterin einen verbindlichen Termin, setzt ihr der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist. Läuft die Nachfrist ergebnislos ab, kann der Kunde vom betroffenen Auftrag zurücktreten. Ansprüche für Verspätungsschaden richten sich nach Ziffer 7.
6. Gewährleistung
6.1 Die Anbieterin gewährleistet, dass die Leistungen im Zeitpunkt der Lieferung in den wesentlichen Punkten der vereinbarten Spezifikation entsprechen.
6.2 Der Kunde prüft die Leistungen umgehend und rügt Mängel schriftlich innert [zehn] Arbeitstagen ab Lieferung; andernfalls gelten die Leistungen als genehmigt. Bei der Prüfung nicht erkennbare Mängel sind umgehend nach ihrer Entdeckung zu rügen.
6.3 Bei rechtzeitig gerügten Mängeln behebt die Anbieterin nach ihrer Wahl den Mangel oder erbringt die betroffene Leistung innert angemessener Frist neu. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
7. Haftung
7.1 Die gesamte Haftung der Anbieterin aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist beschränkt auf die Vergütung, die in den [zwölf] Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis für die betroffenen Leistungen bezahlt wurde, höchstens jedoch auf CHF [Betrag].
7.2 Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Datenverlust und Betriebsunterbruch, ist ausgeschlossen.
7.3 Die Beschränkungen dieser Ziffer gelten nicht für Schäden aus rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit, für Personenschäden sowie dort, wo die Haftung von Gesetzes wegen nicht beschränkt werden kann.
[Hinweis: Nach Schweizer Recht kann die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit nicht im Voraus ausgeschlossen werden (Art. 100 OR). Ziffer 7.3 hält die Haftungsbeschränkung gültig; löschen Sie sie nicht und engen Sie sie nicht ein.]
8. Immaterialgüterrechte
8.1 Immaterialgüterrechte, die vor dem Vertrag bestanden oder ausserhalb seiner Erfüllung entstehen, verbleiben bei der Partei, der sie zustehen.
8.2 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde [ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht, die Arbeitsergebnisse für seine internen Geschäftszwecke zu nutzen / das Eigentum an den vereinbarten Arbeitsergebnissen]. Die Anbieterin bleibt frei, ihr allgemeines Know-how, ihre Methoden und Werkzeuge für andere Kunden zu verwenden.
9. Geheimhaltung und Datenschutz
9.1 Jede Partei behandelt Informationen der anderen Partei, die als vertraulich bezeichnet oder erkennbar nicht öffentlich sind, vertraulich, verwendet sie nur zur Vertragserfüllung und gibt sie nicht an Dritte weiter. Diese Pflicht besteht nach Vertragsende weiter.
9.2 Die Parteien halten bei der Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit dem Vertrag das anwendbare Datenschutzrecht ein. [Optional: Bearbeitet die Anbieterin Personendaten im Auftrag des Kunden, schliessen die Parteien eine separate Auftragsbearbeitungsvereinbarung ab.]
10. Beizug von Subunternehmern
Die Anbieterin kann für die Leistungserbringung Subunternehmer beiziehen. Für deren Leistungen bleibt sie dem Kunden gegenüber wie für eigene Leistungen verantwortlich.
11. Dauer und Beendigung
11.1 Verträge über einmalige Leistungen enden mit der vollständigen Erfüllung. Verträge über wiederkehrende Leistungen werden für [zwölf] Monate abgeschlossen und verlängern sich jeweils um weitere [zwölf] Monate, sofern sie nicht von einer Partei schriftlich mit einer Frist von [drei] Monaten auf das Ende der laufenden Dauer gekündigt werden.
11.2 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten, insbesondere wenn die andere Partei den Vertrag wesentlich verletzt und die Verletzung trotz schriftlicher Abmahnung nicht innert angemessener Nachfrist behebt.
12. Änderungen dieser AGB
Die Anbieterin kann diese AGB ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Sie gelten für Bestellungen nach der Mitteilung; bei wiederkehrenden Leistungen treten sie auf den Beginn der nächsten Vertragsperiode in Kraft. Akzeptiert der Kunde eine Änderung nicht, kann er den betroffenen Vertrag auf diesen Zeitpunkt kündigen.
[Hinweis: Eine Klausel, die geänderte Bedingungen mit sofortiger Wirkung auf laufende Verträge anwendet, ist aggressiv und dürfte bei überraschenden Änderungen nicht halten. Änderungen mit Wirkung für die Zukunft, kombiniert mit einem Kündigungsrecht, sind die vertretbare Variante.]
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. [Optional: E-Mail genügt dieser Anforderung.]
13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
13.3 Der Vertrag untersteht Schweizer Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
13.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist [Sitz der Anbieterin].
[Firma], [Ort]
Version vom [Datum]
Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B-Dienstleistungen)Kostenlos · DOCX · 6 KB→Arbeitszeugnis
[Hinweis: Diese Vorlage ist ein Vollzeugnis nach Schweizer Recht, ausgestellt durch die Arbeitgeberin. Es muss zugleich wahr und wohlwollend sein. Ergänzen oder streichen Sie den Text in eckigen Klammern, wählen Sie jede Abstufung bewusst und löschen Sie alle Hinweise wie diesen vor der Ausstellung.]
[Hinweis: Drucken Sie das Zeugnis auf dem Briefpapier der Arbeitgeberin. Es hat keine Adresse: Ein Zeugnis richtet sich an alle, denen die mitarbeitende Person es vorlegt. Für ein Zwischenzeugnis während laufendem Arbeitsverhältnis ändern Sie den Titel in «Zwischenzeugnis», schreiben die Beurteilung in der Gegenwartsform und lassen den Austrittsgrund sowie die Abschiedselemente der Schlussformel weg.]
Frau/Herr [Vorname, Name], geboren am [Geburtsdatum, optional], war vom [Datum] bis [Datum] als [Funktion] in unserem Unternehmen tätig, zuletzt mit einem Pensum von [100]%.
[Hinweis: Bezeichnen Sie die Person präzise. Hat sich die Funktion während der Anstellung geändert, führen Sie die Stationen mit Datum auf, etwa «ab [Datum] als [Funktion]».]
In dieser Funktion umfasste ihr/sein Aufgabenbereich insbesondere:
– [Aufgabe, z. B. «Betreuung der Schlüsselkunden in der Deutschschweiz»]
– [Aufgabe]
– [Aufgabe]
[Hinweis: Beschreiben Sie die Stelle so, wie sie wirklich war, und so konkret, dass eine Leserin das Verantwortungsniveau einschätzen kann. Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses müssen zutreffend wiedergegeben sein.]
Frau/Herr [Name] verfügt über [gute / sehr gute / ausgezeichnete] Fachkenntnisse und setzte sie [wirkungsvoll / sehr wirkungsvoll] in der Praxis ein. Sie/Er arbeitete [sorgfältig und zuverlässig / äusserst sorgfältig und zuverlässig], bewältigte ein [beträchtliches] Arbeitspensum und lieferte Arbeit von [guter / hoher / durchwegs hoher] Qualität. Ihre/Seine Aufgaben erfüllte sie/er [zu unserer Zufriedenheit / zu unserer vollen Zufriedenheit / zu unserer vollsten Zufriedenheit].
[Hinweis: Dieser Absatz trägt die Beurteilung von Qualität, Quantität und Einsatz. Wählen Sie jede Abstufung bewusst: Der Unterschied zwischen «zu unserer vollen» und «zu unserer vollsten Zufriedenheit» wird als Note gelesen, und was fehlt, wird als Kritik gelesen. Verwenden Sie keine Formulierungen, die Sie insgeheim als Code für etwas Schlechteres verstehen; das Zeugnis muss meinen, was es sagt.]
Ihr/Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie der Kundschaft war [stets] [zuvorkommend und professionell / einwandfrei / vorbildlich].
[Hinweis: Der Verhaltenssatz nennt bewusst alle drei Adressaten. Wird einer weggelassen, typischerweise die Vorgesetzten, wird das als Aussage über dieses Verhältnis gelesen. Nennen Sie weniger nur mit Absicht.]
Das Arbeitsverhältnis endet am [Datum] [auf eigenen Wunsch / im gegenseitigen Einvernehmen / infolge einer Reorganisation].
[Hinweis: Formulieren Sie den Austrittsgrund neutral und lassen Sie ihn weg, wenn die mitarbeitende Person das vorzieht. Krankheiten, einmalige Vorfälle und alles, was für eine Gesamtbeurteilung von Leistung und Verhalten unerheblich ist, gehören nicht ins Zeugnis.]
Wir danken Frau/Herrn [Name] für die wertvolle Mitarbeit, bedauern ihren/seinen Austritt und wünschen ihr/ihm für die berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
[Hinweis: Die Schlussformel wird als Teil der Beurteilung gelesen: Dank, Bedauern und gute Wünsche zusammen signalisieren ein sehr gutes Zeugnis, weggelassene Elemente schwächen es. Halten Sie die Schlussformel konsistent zum Leistungsabsatz. Unterzeichnet wird das Zeugnis von einer zeichnungsberechtigten Person, in der Regel von der direkten vorgesetzten Person oder der HR-Leitung.]
[Ort], [Datum]
[Firma]
______________________
[Vorname, Name], [Funktion der unterzeichnenden Person]
Arbeitszeugnis (Vollzeugnis)Kostenlos · DOCX · 4 KB→Darlehensvertrag
[Hinweis: Diese Vorlage ist ein Darlehensvertrag nach Schweizer Recht für geschäftliche Darlehen, einschliesslich Darlehen an oder von Aktionären und Gesellschaftern. Für Konsumkredite ist sie nicht gedacht. Ergänzen oder streichen Sie den Text in eckigen Klammern und löschen Sie alle Hinweise wie diesen vor der Unterzeichnung.]
Parteien
[Darlehensgeberin], [Adresse] (die «Darlehensgeberin»)
und
[Darlehensnehmerin], [Adresse] (die «Darlehensnehmerin»)
1. Darlehen und Auszahlung
1.1 Die Darlehensgeberin gewährt der Darlehensnehmerin ein Darlehen von CHF [Betrag] (das «Darlehen»).
1.2 Das Darlehen wird am [Datum] durch Überweisung auf das Konto [IBAN] der Darlehensnehmerin bei der [Bank] ausbezahlt.
2. Verwendungszweck
[Optional: Die Darlehensnehmerin verwendet das Darlehen ausschliesslich für [Zweck, z. B. «die Finanzierung des Umlaufvermögens ihres Geschäfts»]. Wird das Darlehen für einen anderen Zweck verwendet, kann die Darlehensgeberin es zur sofortigen Rückzahlung kündigen.]
3. Zins
3.1 Das Darlehen wird mit [Zinssatz]% pro Jahr verzinst, berechnet auf dem ausstehenden Darlehensbetrag. [Alternative für ein zinsloses Darlehen: Das Darlehen wird nicht verzinst.]
3.2 Der Zins ist [jährlich nachschüssig per 31. Dezember / zusammen mit der Rückzahlung des Darlehens] zahlbar.
[Hinweis: Halten Sie ausdrücklich fest, ob ein Zins geschuldet ist; verlassen Sie sich nicht auf gesetzliche Auffangregeln. Bei Darlehen an oder von Aktionären, Gesellschaftern oder anderen nahestehenden Personen publizieren die Steuerbehörden jährlich Safe-Harbour-Zinssätze; ein Zinssatz ausserhalb dieser Bandbreite riskiert die Behandlung als verdeckte Gewinnausschüttung oder verdeckte Kapitaleinlage. Prüfen Sie das aktuelle Rundschreiben, bevor Sie den Satz festlegen.]
4. Laufzeit und Rückzahlung
4.1 [Option A, feste Laufzeit: Das Darlehen wird bis zum [Datum] gewährt. Auf diesen Termin zahlt die Darlehensnehmerin den ausstehenden Darlehensbetrag samt aufgelaufenem Zins ohne weitere Ankündigung zurück.]
4.2 [Option B, unbefristet: Das Darlehen wird auf unbestimmte Zeit gewährt. Jede Partei kann es schriftlich mit einer Frist von [drei] Monaten kündigen; mit Ablauf der Frist werden der ausstehende Darlehensbetrag und der aufgelaufene Zins zur Rückzahlung fällig.]
4.3 Die Rückzahlung erfolgt auf das Konto [IBAN] der Darlehensgeberin bei der [Bank].
[Hinweis: Streichen Sie die nicht verwendete Option. Vereinbaren Sie weder Laufzeit noch Kündigungsfrist, gilt die gesetzliche Ordnung, und die Darlehensgeberin kann das Darlehen innert einer kurzen gesetzlichen Frist nach Aufforderung zurückverlangen. Legen Sie stattdessen Ihre eigene Laufzeit fest.]
5. Vorzeitige Rückzahlung
Die Darlehensnehmerin kann das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen [unter Einhaltung einer schriftlichen Ankündigung von [Anzahl] Tagen], zusammen mit dem auf den zurückbezahlten Betrag aufgelaufenen Zins. Eine vorzeitige Rückzahlung löst weder eine Strafzahlung noch eine zusätzliche Entschädigung aus.
6. Sicherheiten
[Optional: Das Darlehen ist gesichert durch [eine Bürgschaft von [Name] / ein Pfandrecht an [Vermögenswert] / eine Abtretung von [Forderungen]] gemäss separater Sicherheitenvereinbarung. Die Pflicht der Darlehensgeberin zur Auszahlung des Darlehens steht unter der Bedingung, dass die Sicherheit gültig bestellt ist.]
[Hinweis: Eine Sicherheit ist nur so viel wert wie ihre Form und ihr Rang. Insbesondere die Bürgschaft unterliegt strengen gesetzlichen Formvorschriften; lassen Sie sich beraten, bevor Sie sich darauf verlassen.]
7. Verzug und vorzeitige Fälligstellung
7.1 Zahlt die Darlehensnehmerin einen Betrag aus diesem Vertrag bei Fälligkeit nicht, gerät sie mit schriftlicher Mahnung in Verzug [oder, wenn ein Verfalltag bestimmt ist: mit Ablauf des Verfalltags] und schuldet auf dem ausstehenden Betrag einen Verzugszins von [Zinssatz]% pro Jahr.
7.2 Bleibt die Darlehensnehmerin im Verzug, kann die Darlehensgeberin schriftlich eine letzte Frist zur Zahlung ansetzen und nach deren unbenutztem Ablauf das Darlehen kündigen und den gesamten ausstehenden Darlehensbetrag samt aufgelaufenem Zins zur sofortigen Rückzahlung fällig stellen.
8. Rangrücktritt
[Optional, für ein Aktionärs- oder Gesellschafterdarlehen: Im Fall der Überschuldung der Darlehensnehmerin tritt die Darlehensgeberin mit ihren Forderungen aus diesem Vertrag, einschliesslich aufgelaufener Zinsen, im Umfang der Unterdeckung hinter die Forderungen aller übrigen Gläubiger der Darlehensnehmerin zurück. Solange der Rangrücktritt gilt, dürfen die Forderungen weder zurückbezahlt noch verrechnet werden.]
[Hinweis: Ein Rangrücktritt erlaubt dem Verwaltungsrat nur dann, trotz Überschuldung auf die Benachrichtigung des Gerichts zu verzichten, wenn er die gesetzlichen Anforderungen an Umfang und Ausgestaltung erfüllt. Unterschreiben Sie ihn nicht leichthin: Er stellt Ihre Forderung hinter alle anderen Gläubiger. Lassen Sie den Wortlaut prüfen, bevor Sie sich darauf verlassen.]
9. Abtretung
Keine Partei darf ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags, einschliesslich dieser Bestimmung, bedürfen der Schriftform.
10.2 Dieser Vertrag untersteht Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist [Ort].
Ort, Datum: […]
Die Darlehensgeberin: ______________________
Die Darlehensnehmerin: ______________________
DarlehensvertragKostenlos · DOCX · 5 KB→Dienstleistungsvertrag
[Hinweis: Diese Vorlage ist ein Rahmenvertrag für Dienstleistungen zwischen Unternehmen nach Schweizer Recht, etwa für Beratungs-, Agentur- oder IT-Dienstleistungen. Ergänzen oder streichen Sie den Text in eckigen Klammern und löschen Sie alle Hinweise wie diesen vor der Unterzeichnung.]
Parteien
[Anbieterin], [Adresse] (die «Anbieterin»)
und
[Kundin], [Adresse] (die «Kundin»)
(je eine «Partei», zusammen die «Parteien»)
1. Gegenstand und Umfang
1.1 Die Anbieterin erbringt für die Kundin die in Anhang 1 (Leistungsbeschrieb) beschriebenen Dienstleistungen (die «Leistungen»).
1.2 Anhang 1 beschreibt die Leistungen, die Arbeitsergebnisse, die Annahmen und das, was nicht zum Umfang gehört. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag dem Anhang 1 vor.
[Hinweis: Der Leistungsbeschrieb entscheidet mehr Streitigkeiten als jede Klausel in diesem Dokument. Beschreiben Sie, was getan wird, was übergeben wird, und ebenso präzise, was nicht enthalten ist.]
2. Sorgfaltsmassstab
2.1 Die Anbieterin erbringt die Leistungen sorgfältig und fachgerecht, nach den anerkannten Standards ihres Fachgebiets, und wahrt dabei die Interessen der Kundin.
2.2 Soweit ein Arbeitsergebnis in Anhang 1 nicht ausdrücklich als garantierter Erfolg bezeichnet ist, schuldet die Anbieterin das sorgfältige Tätigwerden, nicht einen bestimmten Erfolg.
3. Mitwirkung der Kundin
3.1 Die Kundin stellt rechtzeitig die Informationen, Unterlagen und Entscheide sowie die Zugänge zu Systemen und Personen bereit, welche die Anbieterin für die Leistungserbringung benötigt, und bezeichnet eine entscheidungsbefugte Kontaktperson.
3.2 Wirkt die Kundin nicht wie vereinbart mit, verlängern sich betroffene Termine angemessen, und Mehraufwand kann zu den vereinbarten Ansätzen verrechnet werden.
4. Personal und Subunternehmer
4.1 Die Anbieterin wählt das eingesetzte Personal aus und kann es durch gleichwertig qualifizierte Personen ersetzen. [Optional: Die in Anhang 1 genannten Personen sind Schlüsselpersonen und werden nur mit Zustimmung der Kundin ersetzt, die nicht unbillig verweigert wird.]
4.2 Die Anbieterin darf Subunternehmer beiziehen [nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Kundin]. Für die Leistungen von Subunternehmern und weiteren Hilfspersonen steht die Anbieterin ein wie für ihre eigenen.
5. Änderungswünsche
5.1 Jede Partei kann Änderungen der Leistungen schriftlich beantragen.
5.2 Die Anbieterin legt innert [zehn] Arbeitstagen dar, wie sich eine beantragte Änderung auf Vergütung, Terminplan und Arbeitsergebnisse auswirkt. Eine Änderung wird erst verbindlich, wenn beide Parteien sie schriftlich genehmigt haben.
5.3 Bis zur Genehmigung erbringt die Anbieterin die Leistungen unverändert weiter.
6. Vergütung, Spesen und Zahlung
6.1 [Wählen Sie: Die Vergütung beträgt pauschal CHF [Betrag] für die in Anhang 1 beschriebenen Leistungen. / Die Leistungen werden nach Aufwand zu CHF [Betrag] pro [Stunde/Tag] verrechnet; das in Anhang 1 genannte Budget von CHF [Betrag] wird ohne vorgängige schriftliche Genehmigung der Kundin nicht überschritten.]
6.2 Die Kundin ersetzt die für die Leistungserbringung notwendigen Spesen gegen Beleg [optional: sofern sie vorgängig genehmigt wurden]. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
6.3 Die Anbieterin stellt [monatlich / je Meilenstein gemäss Anhang 1] Rechnung. Rechnungen sind innert [30] Tagen nach Erhalt zahlbar.
7. Geheimhaltung
7.1 Jede Partei behandelt alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei, die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhält, vertraulich, verwendet sie nur zur Erfüllung dieses Vertrags und gibt sie intern nur an Personen weiter, die sie benötigen und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
7.2 Die Geheimhaltungspflichten gelten über das Ende dieses Vertrags hinaus, solange die Informationen vertraulich bleiben. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten.
8. Immaterialgüterrechte
8.1 Jede Partei behält die Rechte an geistigem Eigentum, das vor diesem Vertrag bestand oder ausserhalb davon geschaffen wurde. Die Anbieterin räumt der Kundin das nicht ausschliessliche Recht ein, solche vorbestehenden Rechte zu nutzen, soweit dies für die Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist.
8.2 [Wählen Sie: Mit vollständiger Bezahlung der Vergütung gehen alle Rechte an den unter diesem Vertrag für die Kundin geschaffenen Arbeitsergebnissen auf die Kundin über. / Mit vollständiger Bezahlung der Vergütung räumt die Anbieterin der Kundin eine nicht ausschliessliche, zeitlich unbefristete und [nicht] übertragbare Lizenz ein, die Arbeitsergebnisse für ihre internen Geschäftszwecke zu nutzen.]
[Hinweis: Wählen Sie eine Variante und streichen Sie die andere. Die Übertragung gibt der Kundin die freieste Stellung; eine Lizenz erlaubt der Anbieterin, Komponenten, Methoden und Werkzeuge bei weiteren Kunden wiederzuverwenden.]
9. Datenschutz
9.1 Jede Partei hält das auf sie anwendbare schweizerische Datenschutzrecht ein.
9.2 Bearbeitet die Anbieterin Personendaten im Auftrag der Kundin, schliessen die Parteien einen separaten Vertrag über die Auftragsbearbeitung [als Anhang 2].
10. Gewährleistung und Haftung
10.1 Wurden Leistungen nicht mit der geschuldeten Sorgfalt erbracht, bessert die Anbieterin innert angemessener Frist auf eigene Kosten nach, sofern die Kundin dies nach Entdeckung umgehend schriftlich rügt.
10.2 Die gesamte Haftung jeder Partei aus diesem Vertrag ist beschränkt auf [die in den zwölf Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis bezahlte oder geschuldete Vergütung / CHF [Betrag]].
10.3 Diese Beschränkung gilt nicht bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden oder soweit die Haftung von Gesetzes wegen nicht beschränkt werden kann.
[Hinweis: Nach Schweizer Recht kann die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit nicht im Voraus wegbedungen werden. Eine Obergrenze ohne den Vorbehalt in Ziffer 10.3 riskiert, nichtig zu sein statt bloss gekürzt zu werden.]
11. Dauer und Beendigung
11.1 [Wählen Sie: Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet mit der vollständigen Erbringung der Leistungen. / Dieser Vertrag gilt befristet bis [Datum]. / Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen; jede Partei kann ihn mit einer Frist von [drei] Monaten auf das Ende eines Monats schriftlich kündigen.]
11.2 Die Auflösung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung bleibt vorbehalten.
11.3 Bei Beendigung bezahlt die Kundin die bis zum Vertragsende erbrachten Leistungen sowie die Verpflichtungen, welche die Anbieterin für das Projekt eingegangen ist und nicht mehr zumutbar rückgängig machen kann. Die Ziffern 7, 8 und 10 gelten über das Vertragsende hinaus.
[Hinweis: Nach Schweizer Auftragsrecht (Art. 404 OR) kann jede Partei den Auftrag jederzeit beenden; Klauseln, die dieses Recht ausschliessen, sind umstritten. Setzen Sie auf Struktur statt Verbot: laufend Rechnung stellen, Zahlungen an erbrachte Leistungen knüpfen und nicht stornierbare Verpflichtungen wie in Ziffer 11.3 abdecken, damit ein frühes Ende keine Kosten stranden lässt.]
12. Schlussbestimmungen
12.1 Die Anhänge bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrags. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
12.2 Keine Partei darf diesen Vertrag ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen.
12.3 Dieser Vertrag untersteht Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist [Ort].
Ort, Datum: […]
Die Anbieterin: ______________________
Die Kundin: ______________________
Dienstleistungsvertrag (B2B)Kostenlos · DOCX · 5 KB→Kündigungsschreiben
[Hinweis: Diese Vorlage ist ein Schreiben für die ordentliche Kündigung eines Arbeitsvertrags durch die Arbeitgeberin nach Schweizer Recht, unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Für eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist sie nicht geeignet. Übertragen Sie den Text auf Ihr Briefpapier, ergänzen oder streichen Sie den Text in eckigen Klammern, lesen Sie den Anhang und löschen Sie alle Hinweise und den gesamten Anhang vor dem Versand.]
[Firma]
[Strasse und Nummer]
[PLZ und Ort]
Einschreiben
[Frau/Herr] [Vorname, Name]
[Strasse und Nummer]
[PLZ und Ort]
[Ort], [Datum]
Kündigung Ihres Arbeitsvertrags
[Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr] [Name],
Hiermit kündigen wir Ihren Arbeitsvertrag vom [Datum des Vertrags] ordentlich, unter Einhaltung der [vertraglichen/gesetzlichen] Kündigungsfrist von [Anzahl] Monaten, auf den [Endtermin]. Ihr Arbeitsverhältnis mit [Firma] endet somit am [Endtermin].
[Hinweis: Die Kündigungsfrist ergibt sich aus Ihrem Vertrag oder, wenn dieser schweigt, aus der gesetzlichen Abstufung nach Dienstjahren. Prüfen Sie beides, und lesen Sie vor dem Versand den Anhang zu den Sperrfristen: Stimmt der Zeitpunkt nicht, verschiebt sich der Endtermin oder die Kündigung ist nichtig.]
Ihr restlicher Ferienanspruch von [Anzahl] Tagen sowie allfällige Zeitguthaben werden, soweit betrieblich möglich, während der Kündigungsfrist bezogen; die Planung stimmen wir mit Ihnen ab. Tage, die nicht bezogen werden können, werden mit der letzten Lohnzahlung ausbezahlt.
Mit der letzten Lohnzahlung erhalten Sie die Schlussabrechnung über alle Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis, einschliesslich [pro rata dreizehnter Monatslohn / Provisionsansprüche / Spesensaldo].
Sie erhalten ein vollständiges Arbeitszeugnis. Auf Wunsch stellen wir Ihnen stattdessen eine Arbeitsbestätigung aus, die sich auf Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses beschränkt; teilen Sie uns Ihre Präferenz mit.
Wir bitten Sie, sämtliches Firmeneigentum in Ihrem Besitz, insbesondere [Laptop, Mobiltelefon, Badge, Schlüssel, Unterlagen], spätestens am letzten Arbeitstag zurückzugeben.
Bei Fragen zu dieser Kündigung oder zu den nächsten Schritten wenden Sie sich bitte an [Name, Funktion, Telefon/E-Mail].
Wir danken Ihnen für Ihre Arbeit für [Firma] und wünschen Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute.
Freundliche Grüsse
[Firma]
[Name, Funktion]: ______________________
[Name, Funktion]: ______________________
Anhang: Vor dem Versand prüfen (diesen Anhang löschen)
[Hinweis: Sperrfristen. Nach Ablauf der Probezeit schützt das Gesetz die mitarbeitende Person während bestimmter Zeiten vor einer Kündigung: bei ganzer oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall, während der Schwangerschaft und in den Wochen nach der Niederkunft sowie unter anderem während schweizerischen obligatorischen Dienstes. Eine Kündigung während einer Sperrfrist ist nichtig und muss später wiederholt werden; eine vorher ausgesprochene Kündigung wird unterbrochen, die Frist steht still und läuft danach weiter, und der Endtermin kann sich nach hinten verschieben. Massgebend ist der Tag, an dem das Schreiben bei der mitarbeitenden Person eintrifft. Gibt es Anzeichen für Krankheit oder Schwangerschaft, klären Sie die Lage vor dem Versand.]
[Hinweis: Begründung. Sie müssen die Kündigung in diesem Schreiben nicht begründen. Verlangt die mitarbeitende Person eine Begründung, müssen Sie sie jedoch schriftlich abgeben. Bereiten Sie diese Begründung jetzt vor, halten Sie sie sachlich und stellen Sie sicher, dass sie mit dem übereinstimmt, was Sie in einem Streit sagen würden: Nachgeschobene Begründungen sind der klassische Weg, wie aus einer vertretbaren Kündigung eine teure wird.]
[Hinweis: Zustellung. Die Kündigung wirkt, wenn das Schreiben bei der mitarbeitenden Person eintrifft, nicht wenn Sie es aufgeben. Am Monatsende kann ein Tag Verspätung den Endtermin um einen ganzen Monat verschieben. Senden Sie das Schreiben per Einschreiben; wird es knapp, übergeben Sie es persönlich gegen unterschriebene Empfangsbestätigung auf einer Kopie.]
[Hinweis: Missbräuchliche Kündigung. Auch eine ordentliche Kündigung kann missbräuchlich sein, wenn sie aus bestimmten Gründen erfolgt, etwa wegen einer persönlichen Eigenschaft oder weil die mitarbeitende Person in guten Treuen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht hat (Art. 336 OR). Eine missbräuchliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis trotzdem, kann die Firma aber eine Entschädigung kosten. Folgt dieses Schreiben auf einen Konflikt, eine Beschwerde oder eine Absenz, holen Sie vor dem Versand Rat ein.]
Kündigungsschreiben (Arbeitgeberin)Kostenlos · DOCX · 4 KB→Mietvertrag für Geschäftsräume
[Hinweis: Diese Vorlage ist ein Mietvertrag für Geschäftsräume nach Schweizer Recht (Büro, Laden, Werkstatt oder Lager). Für Wohnräume ist sie nicht geeignet. Ergänzen oder streichen Sie den Text in eckigen Klammern, wählen Sie zwischen den angebotenen Varianten und löschen Sie alle Hinweise wie diesen vor der Unterzeichnung.]
Parteien
[Vermieterin], [Adresse] (die «Vermieterin»)
und
[Mieterin], [Adresse] (die «Mieterin»)
1. Mietobjekt
1.1 Die Vermieterin vermietet der Mieterin die folgenden Räumlichkeiten an der [Strasse, Nr., PLZ, Ort]: [Beschreibung, z. B. «Büroräume im [2.] Obergeschoss» oder «Ladenlokal im Erdgeschoss»], mit einer Fläche von rund [Anzahl] m², samt [Anzahl] Parkplätzen [und folgenden Nebenräumen: [Keller, Archiv, Lager]].
1.2 Vermietet wird im Zustand bei der Übergabe, wie im Übergabeprotokoll gemäss Ziffer 6 festgehalten.
1.3 Zulässig ist ausschliesslich die Nutzung als [Nutzungszweck, z. B. «Büro für die Beratungstätigkeit der Mieterin»]. Jede Nutzungsänderung bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin. Die für ihren Betrieb erforderlichen behördlichen Bewilligungen beschafft und unterhält die Mieterin auf eigene Kosten.
2. Dauer und Kündigung
2.1 Das Mietverhältnis beginnt am [Datum].
2.2 [Variante A, feste Dauer: Das Mietverhältnis wird für eine feste Dauer von [Anzahl] Jahren abgeschlossen und endet am [Datum], ohne dass es einer Kündigung bedarf.] [Optionale Verlängerungsoption: Die Mieterin kann das Mietverhältnis [einmal / zweimal] um je [Anzahl] Jahre verlängern, durch schriftliche Erklärung, die der Vermieterin spätestens [Anzahl] Monate vor Ablauf der laufenden Dauer zugehen muss.]
2.3 [Variante B, unbefristete Dauer: Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jede Partei kann es mit einer Frist von [Anzahl] Monaten schriftlich auf [das Ende eines Kalenderquartals / einen ortsüblichen Termin] kündigen.]
[Hinweis: Behalten Sie eine Variante und streichen Sie die andere. Kombinieren Sie eine feste Dauer mit automatischer Verlängerung («das Mietverhältnis verlängert sich um eine weitere Periode, sofern es nicht gekündigt wird»), ist der Termin, bis zu dem die Verlängerung abgewendet werden muss, schnell verpasst: Tragen Sie ihn frühzeitig in die Agenda ein.]
3. Mietzins und Nebenkosten
3.1 Der monatliche Mietzins beträgt CHF [Betrag], zuzüglich Nebenkosten. [Optional: Der Mietzins versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer zum gesetzlichen Satz; die Vermieterin hat für die Versteuerung optiert.]
3.2 Die Mieterin leistet monatliche Akontozahlungen von CHF [Betrag] an folgende Nebenkosten, über die jährlich abgerechnet wird: [Heizung, Warmwasser, Allgemeinstrom, Hauswartung, Wasser- und Abwassergebühren]. Separat belastet werden nur die in dieser Ziffer aufgeführten Kosten; alle übrigen Kosten sind im Mietzins inbegriffen.
3.3 Mietzins und Akontozahlungen sind monatlich im Voraus, jeweils bis zum [ersten] Tag des Monats, auf [Konto] zu bezahlen.
4. Mietzinsanpassung
[Optional: Der Mietzins ist an den Landesindex der Konsumentenpreise gekoppelt (Basis: [Monat, Jahr]). Jede Partei kann schriftlich verlangen, dass der Mietzins im Verhältnis zur Veränderung des Indexes angepasst wird; der angepasste Mietzins gilt ab dem [nächsten Zahlungstermin nach der Mitteilung].]
[Hinweis: Eine Indexierung ist nur gültig, wenn der Vertrag mindestens für die vom Gesetz für die Indexierung verlangte Mindestdauer abgeschlossen ist und die Anpassung dem Landesindex der Konsumentenpreise folgt. Ist Ihre Vertragsdauer kürzer, streichen Sie diese Ziffer: Mietzinserhöhungen folgen dann der ordentlichen gesetzlichen Ordnung und sind auf dem amtlichen kantonalen Formular mitzuteilen.]
5. Sicherheit
5.1 Die Mieterin leistet eine Sicherheit von CHF [Betrag, z. B. entsprechend [Anzahl] Monatsmietzinsen] in Form [eines Depots auf einem Sperrkonto auf den Namen der Mieterin bei der [Bank] / einer abstrakten Bankgarantie der [Bank]].
5.2 Die Sicherheit wird freigegeben, sobald die Räumlichkeiten zurückgegeben sind und keine Ansprüche der Vermieterin aus diesem Vertrag mehr offen sind.
6. Übergabe und Übergabeprotokoll
6.1 Die Übergabe erfolgt am [Datum]. Die Parteien halten den Zustand der Räumlichkeiten in einem gemeinsamen, von beiden unterzeichneten Protokoll mit Fotos fest; das Protokoll ist integrierender Bestandteil dieses Vertrags.
6.2 Mängel, die bei der Übergabe nicht erkennbar waren, meldet die Mieterin der Vermieterin unverzüglich schriftlich.
7. Unterhalt und Reparaturen
7.1 Die Mieterin besorgt auf eigene Kosten die Reinigung und die kleinen, für den gewöhnlichen Unterhalt erforderlichen Ausbesserungen [optional: bis CHF [Betrag] im Einzelfall], insbesondere an Einrichtungen, die sie allein benützt.
7.2 Die Vermieterin erhält die Räumlichkeiten in dem für den vereinbarten Gebrauch erforderlichen Zustand und besorgt alle übrigen Reparaturen, insbesondere an Gebäudestruktur, Dach, Fassade und haustechnischen Anlagen. Mängel, die sie nicht selbst zu beheben hat, meldet die Mieterin der Vermieterin unverzüglich schriftlich.
8. Mieterausbau und Änderungen
8.1 Änderungen und Einbauten der Mieterin bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.
8.2 Mit der Zustimmung halten die Parteien schriftlich fest, ob der Einbau am Ende der Miete zu entfernen ist, entschädigungslos im Mietobjekt verbleiben darf oder gegen eine Entschädigung von [seinem Restwert am Ende der Miete / CHF [Betrag]] verbleibt. Fehlt eine solche Abrede, versetzt die Mieterin die Räumlichkeiten auf eigene Kosten in den Zustand bei der Übergabe zurück; die normale Abnützung bleibt vorbehalten.
9. Untermiete und Übertragung der Miete
9.1 Die vollständige oder teilweise Untervermietung bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin; die Vermieterin darf die Zustimmung nur aus den gesetzlich vorgesehenen Gründen verweigern.
9.2 Überträgt die Mieterin ihr Geschäft, kann sie das Mietverhältnis mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterin auf die Erwerberin übertragen. Die Vermieterin darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Die übertragende Mieterin haftet neben der Erwerberin im gesetzlich vorgesehenen Umfang weiter.
10. Vorzeitige Beendigung
10.1 Wird die Erfüllung des Vertrags für eine Partei aus wichtigen Gründen unzumutbar, kann sie das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist jederzeit kündigen.
10.2 Gibt die Mieterin die Räumlichkeiten zurück, ohne Dauer oder Kündigungsfrist einzuhalten, ist sie von ihren Verpflichtungen gegenüber der Vermieterin befreit, wenn sie eine zahlungsfähige, für die Vermieterin zumutbare Ersatzmieterin vorschlägt, die bereit ist, den Vertrag zu denselben Bedingungen zu übernehmen; andernfalls haftet die Mieterin nach den gesetzlichen Regeln weiter.
11. Versicherungen
11.1 Die Vermieterin versichert das Gebäude. Die Mieterin versichert auf eigene Kosten ihren Ausbau, ihre Einrichtungen und Waren und unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung, die ihre Haftung als Nutzerin der Räumlichkeiten deckt.
11.2 Auf Verlangen weist die Mieterin die Deckung nach.
12. Rückgabe
12.1 Am Ende der Miete gibt die Mieterin die Räumlichkeiten gereinigt, mit allen Schlüsseln und Zutrittsmedien und in dem nach Ziffern 7 und 8 geschuldeten Zustand zurück; die normale Abnützung bleibt vorbehalten.
12.2 Die Parteien erstellen ein gemeinsames Rückgabeprotokoll. Die Vermieterin prüft die Räumlichkeiten bei der Rückgabe und meldet der Mieterin unverzüglich die Mängel, für welche die Mieterin einzustehen hat.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
13.2 Dieser Vertrag untersteht Schweizer Recht. Die zwingenden Bestimmungen über die Miete von Geschäftsräumen, einschliesslich jener über die Form von Mietzinserhöhungen und Kündigungen und deren Anfechtung vor der Schlichtungsbehörde, bleiben vorbehalten.
[Hinweis: Am Ende der Miete zählt die Form: Die Vermieterin kündigt mit dem amtlichen kantonalen Formular, die Mieterin schriftlich; auch Mietzinserhöhungen brauchen das amtliche Formular. Eine Kündigung kann vor der Schlichtungsbehörde angefochten werden. Versenden Sie solche Erklärungen eingeschrieben und bewahren Sie den Nachweis auf.]
Ort, Datum: […]
Die Vermieterin: ______________________
Die Mieterin: ______________________
Mietvertrag für GeschäftsräumeKostenlos · DOCX · 6 KB→Statuten der [Firma] AG
[Hinweis: Diese Vorlage enthält schlanke Statuten für eine Schweizer Aktiengesellschaft mit kleinem Aktionärskreis. Ergänzen oder streichen Sie den Text in eckigen Klammern und löschen Sie alle Hinweise wie diesen, bevor das Dokument zur Notarin oder zum Notar geht. Statuten entstehen durch die öffentliche Beurkundung, nicht durch private Unterzeichnung.]
I. Firma, Sitz, Zweck und Dauer
Art. 1 Firma und Sitz
Unter der Firma [Firma] AG besteht eine Aktiengesellschaft gemäss Art. 620 ff. OR mit Sitz in [Gemeinde, Kanton].
Art. 2 Zweck
2.1 Zweck der Gesellschaft ist [Tätigkeitsfeld beschreiben, z. B. «die Entwicklung, der Vertrieb und der Betrieb von Software sowie die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen»].
2.2 Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, halten und veräussern sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Zweck zu fördern.
Art. 3 Dauer
Die Dauer der Gesellschaft ist unbeschränkt.
II. Aktienkapital und Aktien
Art. 4 Aktienkapital
Das Aktienkapital beträgt CHF [Betrag] und ist eingeteilt in [Anzahl] Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF [Betrag]. Das Aktienkapital ist vollständig liberiert.
[Hinweis: Das Gesetz legt ein Mindestkapital (Art. 621 OR) und eine Mindesteinlage bei der Gründung (Art. 632 OR) fest. Prüfen Sie Betrag, Stückelung und Liberierung vor der Beurkundung mit Ihrer Notarin oder Ihrem Notar anhand dieser Bestimmungen.]
Art. 5 Form der Aktien und Aktienbuch
5.1 Die Aktien werden als Wertrechte ausgegeben. Ein Anspruch auf Druck und Auslieferung von Aktientiteln besteht nicht.
5.2 Die Gesellschaft führt ein Aktienbuch, in das die Eigentümer und Nutzniesser der Aktien mit Namen und Adresse eingetragen werden. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär oder Nutzniesser nur, wer im Aktienbuch eingetragen ist.
Art. 6 Vinkulierung
[Hinweis: Dieser Artikel ist optional. Ohne ihn sind die Namenaktien frei übertragbar. Für eine Gesellschaft mit kleinem Aktionärskreis ist er meist der wichtigste optionale Artikel; streichen Sie ihn nur bewusst.]
6.1 Die Übertragung von Namenaktien, sei es durch Abtretung oder auf andere Weise, bedarf der Zustimmung des Verwaltungsrats.
6.2 Der Verwaltungsrat kann die Zustimmung aus wichtigem Grund verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere [Grund mit Bezug zum Gesellschaftszweck oder zur wirtschaftlichen Selbständigkeit, z. B. «die Erhaltung eines Kreises von in der Gesellschaft tätigen Aktionären»]. Der Verwaltungsrat kann die Zustimmung auch verweigern, indem er dem Veräusserer anbietet, die Aktien für Rechnung der Gesellschaft, anderer Aktionäre oder Dritter zum wirklichen Wert im Zeitpunkt des Gesuchs zu übernehmen.
III. Generalversammlung
Art. 7 Befugnisse
Oberstes Organ der Gesellschaft ist die Generalversammlung. Ihr stehen die unübertragbaren Befugnisse nach Art. 698 OR zu, insbesondere die Festsetzung und Änderung der Statuten, die Wahl des Verwaltungsrats und der Revisionsstelle, die Genehmigung der Jahresrechnung, die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats.
Art. 8 Einberufung
8.1 Die Generalversammlung wird vom Verwaltungsrat, nötigenfalls von der Revisionsstelle, spätestens [20] Tage vor dem Versammlungstag einberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich oder in elektronischer Form an die im Aktienbuch eingetragenen Adressen und nennt die Verhandlungsgegenstände und die Anträge.
8.2 Die Eigentümer oder Vertreter sämtlicher Aktien können, sofern kein Widerspruch erhoben wird, eine Generalversammlung ohne Einhaltung der Einberufungsvorschriften abhalten (Universalversammlung).
8.3 Beschlüsse der Generalversammlung können auch schriftlich oder in elektronischer Form gefasst werden, sofern nicht ein Aktionär die mündliche Beratung verlangt.
Art. 9 Vorsitz und Protokoll
Die Präsidentin oder der Präsident des Verwaltungsrats führt den Vorsitz in der Generalversammlung; bei Verhinderung ein anderes Mitglied des Verwaltungsrats oder eine von der Generalversammlung gewählte Tagespräsidentin oder ein gewählter Tagespräsident. Die vorsitzende Person bezeichnet die Protokollführung. Über die Verhandlungen wird ein Protokoll geführt.
Art. 10 Stimmrecht und Beschlussfassung
10.1 Jede Aktie berechtigt zu einer Stimme. Aktionäre können sich an der Generalversammlung durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen.
10.2 Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz oder diese Statuten etwas anderes vorsehen. Die in Art. 704 OR aufgeführten Beschlüsse bedürfen der dort vorgesehenen qualifizierten Mehrheit.
IV. Verwaltungsrat
Art. 11 Wahl und Amtsdauer
Der Verwaltungsrat besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Die Mitglieder werden von der Generalversammlung für eine Amtsdauer von [einem] Jahr gewählt; Wiederwahl ist möglich.
Art. 12 Organisation
12.1 Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst. Er bezeichnet seine Präsidentin oder seinen Präsidenten sowie die Protokollführung, die dem Verwaltungsrat nicht angehören muss.
12.2 Er kann seine Organisation und die Geschäftsführung in einem Organisationsreglement ordnen.
12.3 Beschlüsse des Verwaltungsrats können auch schriftlich oder in elektronischer Form gefasst werden, sofern nicht ein Mitglied die mündliche Beratung verlangt.
Art. 13 Aufgaben
Dem Verwaltungsrat obliegt die Oberleitung der Gesellschaft; er hat die unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben nach Art. 716a OR. Im Übrigen kann er die Geschäftsführung nach Massgabe eines Organisationsreglements ganz oder teilweise an einzelne Mitglieder oder an Dritte übertragen.
Art. 14 Vertretung
Der Verwaltungsrat bezeichnet die zur Vertretung der Gesellschaft befugten Personen und bestimmt die Art ihrer Zeichnung. [Standard: Die Mitglieder des Verwaltungsrats zeichnen kollektiv zu zweien. / Alternative: Die Mitglieder des Verwaltungsrats zeichnen einzeln.]
V. Revisionsstelle
Art. 15 Revisionsstelle
15.1 Die Generalversammlung wählt eine Revisionsstelle für eine Amtsdauer von [einem] Jahr.
15.2 Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften und erstattet der Generalversammlung Bericht.
[Hinweis: Gesellschaften ohne Publikumsbezug, die unter den Grössenschwellen von Art. 727 OR bleiben, unterliegen der eingeschränkten Revision; unter den Voraussetzungen von Art. 727a OR (Zustimmung sämtlicher Aktionäre und geringer Personalbestand) können sie ganz auf die eingeschränkte Revision verzichten (Opting-out). Verzichtet die Gesellschaft, melden Sie dies dem Handelsregister und passen Sie diesen Artikel an oder streichen Sie ihn.]
VI. Geschäftsjahr und Gewinnverwendung
Art. 16 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr wird vom Verwaltungsrat festgelegt. [Standard: Es endet jeweils am 31. Dezember.]
Art. 17 Gewinnverwendung
Über die Verwendung des Bilanzgewinns beschliesst die Generalversammlung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften über die Reserven.
VII. Mitteilungen, Publikationsorgan und Auflösung
Art. 18 Mitteilungen und Publikationsorgan
18.1 Publikationsorgan der Gesellschaft ist das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB).
18.2 Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre erfolgen schriftlich oder in elektronischer Form an die im Aktienbuch eingetragenen Adressen.
Art. 19 Auflösung und Liquidation
Die Generalversammlung kann die Auflösung der Gesellschaft nach Massgabe von Gesetz und Statuten beschliessen. Die Liquidation wird nach den gesetzlichen Vorschriften durch den Verwaltungsrat durchgeführt, sofern die Generalversammlung sie nicht anderen Personen überträgt.
[Hinweis: Statuten entstehen durch die öffentliche Beurkundung der Gründung, und jede spätere Änderung bedarf erneut der öffentlichen Beurkundung. Nehmen Sie diesen Entwurf zur Notarin oder zum Notar; die Anmeldung beim Handelsregister folgt auf die Beurkundung.]
Ort, Datum: […]
[Gründer/in bzw. Vorsitz der Generalversammlung]: ______________________
Statuten (Aktiengesellschaft)Kostenlos · DOCX · 5 KB→Protokoll der Sitzung des Verwaltungsrats
[Hinweis: Diese Vorlage umfasst das Protokoll einer Verwaltungsratssitzung einer Schweizer Aktiengesellschaft sowie im Anhang einen Zirkularbeschluss. Das Protokoll hält Beschlüsse und auf Verlangen abweichende Meinungen fest, nicht den Wortlaut der Diskussion. Ergänzen oder streichen Sie den Text in eckigen Klammern und löschen Sie alle Hinweise wie diesen vor der Unterzeichnung.]
[Gesellschaft] AG, [Sitz]
Sitzung Nr. [Nummer] vom [Datum], [Beginn] bis [Ende] Uhr
Ort: [Adresse / per Videokonferenz / teilweise per Videokonferenz]
Anwesenheit
Anwesend: [Namen; vermerken, wer per Video teilnimmt]
Entschuldigt: [Namen]
Gäste: [Name, Funktion, für Traktandum [Nummer]]
Vorsitz: [Name]
Protokoll: [Name] (Sekretär/Sekretärin)
Konstituierung
Der/die Vorsitzende eröffnet die Sitzung um [Uhrzeit] und stellt fest, dass die Sitzung gemäss Statuten und Organisationsreglement einberufen wurde, dass Einladung und Sitzungsunterlagen vom [Datum] allen Mitgliedern rechtzeitig zugestellt wurden und dass der Verwaltungsrat beschlussfähig ist. Gegen die Traktandenliste werden keine Einwände erhoben.
[Hinweis: Das OR sieht für Verwaltungsratssitzungen kein Quorum vor; massgebend sind Statuten und Organisationsreglement. Prüfen Sie beide und passen Sie die Feststellung an. Diesen Hinweis löschen.]
1. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
Das Protokoll der Sitzung vom [Datum] wird ohne Änderung genehmigt [oder: mit folgender Änderung genehmigt: [Änderung]] und unterzeichnet.
2. Finanzielle Lage
2.1 [Name, Funktion] berichtet über die finanzielle Lage auf Grundlage [der Managementrechnung / des Zwischenabschlusses] per [Datum], die/der mit den Sitzungsunterlagen zugestellt wurde. Besprochen werden insbesondere: [Liquidität und rollierende Geldflussplanung, Abweichungen vom Budget, Auftragseingang].
2.2 Der Verwaltungsrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. [Werden Massnahmen beschlossen, halten Sie sie als Beschluss nach dem Muster von Traktandum 3 fest.]
[Hinweis: Behalten Sie dieses Traktandum als ständigen Punkt auf jeder Traktandenliste. Die Überwachung der Zahlungsfähigkeit gehört zur Finanzverantwortung des Verwaltungsrats, und der Rahmen von Art. 725 ff. OR verpflichtet ihn bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Kapitalverlust oder Überschuldung zu abgestuftem Handeln. Zeigt der Bericht Warnsignale, halten Sie fest, was der Verwaltungsrat geprüft hat, was er beschlossen hat und bis wann er die Lage erneut beurteilt. Diesen Hinweis löschen.]
3. [Traktandum, z. B. Genehmigung von [Geschäft / Budget]]
3.1 Ausgangslage: [in zwei bis drei Sätzen: was beantragt wird, welche Unterlagen dem Verwaltungsrat vorlagen (Bericht vom [Datum], erstellt durch [Name / Beraterin]), welche Alternativen diskutiert wurden].
3.2 Antrag: [genauer Wortlaut des Antrags, über den abgestimmt wird].
3.3 Beschluss: Der Antrag wird mit [Anzahl] Ja-Stimmen gegen [Anzahl] Nein-Stimmen bei [Anzahl] Enthaltungen angenommen. [Auf eigenes Verlangen wird die abweichende Meinung von [Name] protokolliert. / [Name] erklärt einen Interessenkonflikt, verlässt die Sitzung für die Beratung und enthält sich der Stimme.]
[Hinweis: Protokollieren Sie den Beschluss und das Wesentliche seiner Grundlage, nicht die Debatte. Eine namentlich protokollierte abweichende Meinung ist der günstigste Schutz eines Verwaltungsratsmitglieds: Die Verantwortlichkeit wird individuell beurteilt, und das Protokoll ist meist der einzige zeitnahe Beweis. Diesen Hinweis löschen.]
4. [Weitere Traktanden]
[Wiederholen Sie für jedes weitere Traktandum das Muster von Traktandum 3: kurze Ausgangslage, Antrag, Beschluss mit Stimmenverhältnis und allfälliger auf Verlangen protokollierter abweichender Meinung.]
5. Nächste Sitzung und Abschluss
5.1 Die nächste Sitzung findet am [Datum] um [Uhrzeit] in [Ort / per Videokonferenz] statt.
5.2 Der/die Vorsitzende schliesst die Sitzung um [Uhrzeit].
[Hinweis: Art. 713 OR verlangt ein Protokoll über die Verhandlungen und Beschlüsse des Verwaltungsrats, unterzeichnet vom Vorsitzenden und vom Protokollführer. Entwerfen Sie das Protokoll zeitnah, führen Sie eine einzige Version, lassen Sie es an der nächsten Sitzung genehmigen und unterzeichnen Sie es; konkurrierende Entwürfe in Postfächern sind ein eigenes Risiko. Diesen Hinweis löschen.]
Unterschriften
Der/die Vorsitzende: ______________________
Der Protokollführer / die Protokollführerin: ______________________
Anhang: Zirkularbeschluss des Verwaltungsrats
[Gesellschaft] AG, [Sitz]
Zirkularbeschluss vom [Datum], gestützt auf Art. 713 OR und [die Statuten / das Organisationsreglement].
Antrag: [genauer Wortlaut des beantragten Beschlusses].
Grundlage: [allen Mitgliedern am [Datum] zugestellte Unterlagen, z. B. Kurzbericht von [Name / Beraterin]].
Der Antrag wird allen Mitgliedern des Verwaltungsrats schriftlich unterbreitet. Er ist angenommen, wenn [alle Mitglieder / die nach dem Organisationsreglement erforderliche Mehrheit] ihm bis am [Datum] schriftlich zustimmen und kein Mitglied mündliche Beratung verlangt. Verlangt ein Mitglied mündliche Beratung, fällt dieser Zirkularbeschluss dahin, und der Antrag wird an einer Sitzung traktandiert.
Jedes Mitglied retourniert dem Sekretariat ein unterzeichnetes und datiertes Exemplar. Das Ergebnis wird im Protokoll der nächsten Sitzung [oder: in einem separaten Beschlussprotokoll] festgehalten.
[Hinweis: Ein Zirkularbeschluss ist gültig, aber fragil: Jedes Mitglied kann eine Sitzung erzwingen, indem es Beratung verlangt. Nutzen Sie ihn für wirklich unbestrittene Geschäfte und setzen Sie eine klare Antwortfrist; für alles Umstrittene berufen Sie eine Sitzung ein. Diesen Hinweis löschen.]
[Mitglied 1]: stimmt zu / lehnt ab / enthält sich. Ort, Datum: […] Unterschrift: ______________________
[Mitglied 2]: stimmt zu / lehnt ab / enthält sich. Ort, Datum: […] Unterschrift: ______________________
[Mitglied 3]: stimmt zu / lehnt ab / enthält sich. Ort, Datum: […] Unterschrift: ______________________
VR-Protokoll (mit Zirkularbeschluss-Anhang)Kostenlos · DOCX · 5 KB→Wandeldarlehensvertrag
[Hinweis: Diese Vorlage ist ein Wandeldarlehen eines Investors an eine Schweizer Aktiengesellschaft. Ergänzen oder streichen Sie den Text in eckigen Klammern und löschen Sie alle Hinweise wie diesen vor der Unterzeichnung. Stimmen Sie die Wandlungsklauseln vor der Unterzeichnung mit den Statuten der Gesellschaft und ihren wichtigsten Aktionären ab.]
Parteien
[Gesellschaft] AG, [Adresse] (die «Gesellschaft»)
und
[Darlehensgeber], [Adresse] (der «Darlehensgeber»)
1. Darlehen und Auszahlung
1.1 Der Darlehensgeber gewährt der Gesellschaft ein Darlehen von CHF [Betrag] (das «Darlehen»). Die Gesellschaft verwendet das Darlehen für [Zweck, z. B. «Betriebskapital und die Weiterentwicklung des Geschäfts»].
1.2 Der Darlehensgeber zahlt das Darlehen innert [Anzahl] Tagen nach Unterzeichnung dieses Vertrags auf das Konto [IBAN] der Gesellschaft ein.
1.3 Soweit es nicht vorher nach diesem Vertrag gewandelt wird, wird das Darlehen am [Datum] zur Rückzahlung fällig (der «Fälligkeitstag»).
2. Verzinsung
2.1 Das Darlehen wird ab Auszahlung mit [Zinssatz]% pro Jahr verzinst. Der Zins wird nicht periodisch bezahlt; er läuft auf und wird dem zu wandelnden oder zurückzuzahlenden Betrag zugeschlagen.
[2.2 Wählen Sie eine Variante und streichen Sie die andere: Der aufgelaufene Zins wird zusammen mit dem Kapital in Aktien gewandelt. / Der aufgelaufene Zins wird bei Wandlung oder Rückzahlung in bar bezahlt; gewandelt wird nur das Kapital.]
[Hinweis: Halten Sie ausdrücklich fest, ob der Zins gewandelt oder ausbezahlt wird. Die Wahl verändert die Zahl der Wandlungsaktien und sollte mit der steuerlichen Behandlung übereinstimmen, die Sie mit Ihren Beratern klären.]
3. Keine Sicherheiten; Rangrücktritt
3.1 Das Darlehen ist ungesichert.
[3.2 Optionaler Rangrücktritt: Im Fall einer Überschuldung der Gesellschaft im Sinne von Art. 725b OR tritt der Darlehensgeber mit dem Darlehen samt aufgelaufenem Zins hinter die Forderungen aller übrigen Gläubiger der Gesellschaft zurück, im Umfang und für die Dauer, die zur Beseitigung der Überschuldung erforderlich sind.]
[Hinweis: Die Gesellschaft wird diese Klausel typischerweise verlangen, wenn ihr Eigenkapital dünn ist, weil ein korrekt im Rang zurückgetretenes Darlehen bei der Beurteilung, ob der Verwaltungsrat das Gericht nach Art. 725b OR benachrichtigen muss, ausser Betracht bleiben kann. Für den Darlehensgeber bedeutet sie, im schlimmsten Fall hinter allen anderen Gläubigern zu stehen. Gewähren Sie den Rangrücktritt bewusst oder streichen Sie die Klausel.]
4. Wandlung in einer Qualifizierten Finanzierung
4.1 Eine «Qualifizierte Finanzierung» ist eine Kapitalerhöhung oder eine Reihe zusammenhängender Kapitalerhöhungen, in der die Gesellschaft neues Eigenkapital von mindestens CHF [Betrag] aufnimmt, ohne die Wandlung dieses Darlehens oder anderer Wandeldarlehen mitzuzählen.
4.2 Mit Vollzug einer Qualifizierten Finanzierung wandelt sich das Darlehen[, samt aufgelaufenem Zins,] in Aktien der in der Qualifizierten Finanzierung ausgegebenen Kategorie.
4.3 Der Wandlungspreis pro Aktie ist der tiefere der folgenden Werte: (a) der tiefste von den Investoren der Qualifizierten Finanzierung bezahlte Preis pro Aktie, reduziert um einen Discount von [Prozentsatz]%, und (b) der Preis pro Aktie, der sich aus einer vollständig verwässerten Pre-Money-Bewertung der Gesellschaft von CHF [Betrag] ergibt (die «Bewertungsobergrenze»).
[Hinweis: Der Discount entschädigt den Darlehensgeber dafür, dass er das Risiko vor der Preisfindung der Runde getragen hat; die Bewertungsobergrenze fixiert die höchste Bewertung, zu der das Darlehen wandelt. Anwendbar ist, was den tieferen Preis und damit mehr Aktien ergibt. Rechnen Sie beide Mechanismen am aktuellen Cap Table durch, bevor Sie die Zahlen vereinbaren.]
5. Wandlung oder Rückzahlung bei Fälligkeit
5.1 Ist bis zum Fälligkeitstag keine Qualifizierte Finanzierung vollzogen, gilt Folgendes [wählen Sie eine Variante und streichen Sie die andere]:
[Variante A: Das Darlehen samt aufgelaufenem Zins wandelt sich auf Verlangen des Darlehensgebers in [Stamm-]Aktien der Gesellschaft, zu einem Preis pro Aktie, der auf einer vollständig verwässerten Bewertung der Gesellschaft von CHF [Betrag] beruht.]
[Variante B: Die Gesellschaft zahlt das Darlehen samt aufgelaufenem Zins am Fälligkeitstag zurück.]
[Hinweis: Entscheiden Sie das Fälligkeitsszenario jetzt. Ein Dokument, das hier schweigt, erzeugt ein fälliges, unbezahltes und ungewandeltes Darlehen, bei dem jede Option im ungünstigsten Moment neu verhandelt werden muss.]
6. Kontrollwechsel
Erwirbt vor Wandlung oder Rückzahlung eine Drittpartei direkt oder indirekt mehr als [Prozentsatz]% der Aktien oder Stimmen der Gesellschaft oder verkauft die Gesellschaft ihr Geschäft ganz oder im Wesentlichen (ein «Kontrollwechsel»), kann der Darlehensgeber wählen zwischen (a) sofortiger Rückzahlung des Darlehens samt aufgelaufenem Zins und (b) Wandlung in Aktien unmittelbar vor Vollzug des Kontrollwechsels, gestützt auf [die Bewertungsobergrenze / eine vollständig verwässerte Bewertung von CHF [Betrag]].
7. Mechanik der Wandlung
7.1 Die Wandlung erfolgt durch eine Kapitalerhöhung der Gesellschaft nach Art. 652 ff. OR: eine ordentliche, von der Generalversammlung beschlossene Kapitalerhöhung oder, soweit die Statuten dies vorsehen, die Ausgabe von Aktien aus bedingtem Kapital oder aus einem Kapitalband.
7.2 Bei Eintritt eines Wandlungsereignisses zeichnet der Darlehensgeber die Wandlungsaktien, liberiert den Ausgabebetrag durch Verrechnung mit seiner Forderung auf Rückzahlung des Darlehens samt aufgelaufenem Zins und unterzeichnet alle für die Kapitalerhöhung erforderlichen Dokumente [einschliesslich eines Beitritts zum dannzumal geltenden Aktionärbindungsvertrag].
7.3 Die Gesellschaft sorgt dafür, dass die erforderlichen Gesellschaftsbeschlüsse gefasst werden. Die in Anhang 2 aufgeführten Aktionäre verpflichten sich durch Mitunterzeichnung dieses Vertrags, den für die Wandlung erforderlichen Kapitalerhöhungen zuzustimmen und im erforderlichen Umfang auf ihre Bezugsrechte zu verzichten.
[Hinweis: Die Gesellschaft kann nicht selbst Aktien ausgeben: Die Kapitalerhöhung beschliessen die Aktionäre. Ohne Mitunterzeichnung der wichtigsten Aktionäre oder ohne bedingtes Kapital in den Statuten, das das Darlehen bereits abdeckt, hängt das Wandlungsversprechen an einer künftigen Abstimmung, zu der niemand verpflichtet ist.]
8. Keine Pflichten über die Liberierung hinaus
Mit der Wandlung beschränkt sich die Pflicht des Darlehensgebers darauf, den Ausgabebetrag der Wandlungsaktien durch Verrechnung zu liberieren. Über den Ausgabebetrag hinaus schuldet der Darlehensgeber gemäss Art. 680 OR keine weiteren Leistungen. [Pflichten aus einem Aktionärbindungsvertrag, dem der Darlehensgeber beitritt, bleiben vorbehalten.]
9. Informationsrechte
Bis zur Wandlung oder Rückzahlung stellt die Gesellschaft dem Darlehensgeber die Jahresrechnung innert [Anzahl] Monaten nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres zu [optional: und informiert ihn ohne Verzug über Ereignisse, die ihre finanzielle Lage wesentlich beeinflussen].
10. Zusicherungen der Gesellschaft
Die Gesellschaft sichert zu, dass sie nach Schweizer Recht gültig errichtet ist und besteht, dass der als Anhang 1 beigefügte Cap Table einschliesslich aller ausstehenden Optionen und wandelbaren Instrumente per Datum dieses Vertrags vollständig und richtig ist und dass Abschluss und Erfüllung dieses Vertrags weder ihren Statuten noch für sie verbindlichen Vereinbarungen widersprechen.
11. Übertragung
Der Darlehensgeber darf das Darlehen und seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft abtreten oder verpfänden. [Optional: Übertragungen an eine den Darlehensgeber kontrollierende, von ihm kontrollierte oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehende Gesellschaft sind nach schriftlicher Anzeige zulässig.]
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags, einschliesslich dieser Bestimmung, bedürfen der Schriftform.
12.2 Dieser Vertrag untersteht Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft.
Anhänge
Anhang 1: Cap Table der Gesellschaft per [Datum]
Anhang 2: Mitunterzeichnende Aktionäre
Ort, Datum: […]
Die Gesellschaft: ______________________
Der Darlehensgeber: ______________________
Zustimmend zur Kenntnis genommen betreffend Ziffer 7.3:
[Aktionär 1]: ______________________
[Aktionär 2]: ______________________
WandeldarlehensvertragKostenlos · DOCX · 6 KB→Werkvertrag
[Hinweis: Diese Vorlage ist ein Werkvertrag nach Schweizer Recht für Bau-, Fertigungs-, Software- und ähnliche Projekte, bei denen ein fertiges Ergebnis geschuldet ist. Ergänzen oder streichen Sie den Text in eckigen Klammern, wählen Sie eine Variante, wo zwei angeboten werden, und löschen Sie alle Hinweise wie diesen vor der Unterzeichnung.]
Parteien
[Bestellerin], [Adresse] (die «Bestellerin»)
und
[Unternehmerin], [Adresse] (die «Unternehmerin»)
1. Werk
1.1 Die Unternehmerin erstellt für die Bestellerin [Werk beschreiben, z. B. «die Herstellung und Montage von X» / «die Entwicklung und Lieferung der in Anhang 1 beschriebenen Software»] (das «Werk»).
1.2 Umfang, Eigenschaften und Qualität des Werks ergeben sich aus der Spezifikation in Anhang 1. Bei Widersprüchen geht [dieser Vertrag / Anhang 1] vor.
1.3 Die Unternehmerin führt das Werk sorgfältig und nach den anerkannten Regeln des einschlägigen Fachs aus [optional: sowie nach folgenden Normen: [Normen, z. B. SIA-Normen]].
2. Lieferung und Meilensteine
2.1 Die Unternehmerin liefert das fertiggestellte Werk bis am [Datum] ab.
2.2 [Optional: Es gelten folgende Meilensteine: [Meilenstein 1] bis [Datum]; [Meilenstein 2] bis [Datum]. Ein Meilenstein ist erreicht, wenn [überprüfbar definieren, z. B. «das in Anhang 1 für diesen Meilenstein beschriebene Ergebnis übergeben wurde»].]
2.3 [Optional: Verpasst die Unternehmerin [den Liefertermin / einen Meilenstein] aus Gründen, die sie zu vertreten hat, schuldet sie der Bestellerin eine Konventionalstrafe von CHF [Betrag] pro [angebrochene Woche] Verspätung, höchstens aber CHF [Betrag / Prozentsatz der Vergütung]. Die Bezahlung der Strafe befreit nicht von der Erfüllung; die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.]
[Hinweis: Eine Konventionalstrafe wirkt nur, wenn der Meilenstein, an dem sie hängt, so präzise definiert ist, dass sich sein Verpassen ohne Streit feststellen lässt.]
3. Vergütung
3.1 [Variante A, Festpreis: Die Vergütung für das Werk beträgt pauschal CHF [Betrag], zuzüglich Mehrwertsteuer, soweit geschuldet. Der Festpreis deckt alles ab, was zur vertragsgemässen Erstellung des Werks erforderlich ist.]
3.2 [Variante B, nach Aufwand: Das Werk wird nach Aufwand zu den Ansätzen in Anhang 2 vergütet, zuzüglich belegter Auslagen [optional: bis zu einem Kostendach von CHF [Betrag], das ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Bestellerin nicht überschritten werden darf].]
3.3 Die Vergütung ist wie folgt zahlbar: [Zahlungsplan, z. B. «[30]% bei Unterzeichnung, [40]% bei [Meilenstein], [30]% bei Abnahme»].
[Hinweis: Behalten Sie nur eine Variante und streichen Sie die andere.]
4. Änderungen des Werks
4.1 Die Bestellerin kann Änderungen des Werks verlangen. Die Unternehmerin teilt ihr ohne Verzug schriftlich mit, wie sich die verlangte Änderung auf Vergütung und Termine auswirkt, und unterbreitet eine Änderungsofferte.
4.2 Änderungen werden erst mit schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Bis dahin arbeitet die Unternehmerin auf der Grundlage des unveränderten Vertrags weiter.
5. Mitwirkung der Bestellerin
5.1 Die Bestellerin erbringt rechtzeitig die in Anhang [1] beschriebenen Mitwirkungsleistungen, insbesondere [Informationen, Entscheide, Zugang zu Räumlichkeiten oder Systemen, Material].
5.2 Unterbleibt eine Mitwirkung, verlängern sich die betroffenen Termine angemessen. Die Unternehmerin zeigt der Bestellerin Hindernisse ohne Verzug schriftlich an.
5.3 [Optional: Von der Bestellerin beigestelltes Material bleibt in deren Eigentum. Die Unternehmerin prüft es bei Erhalt und meldet ohne Verzug Mängel, welche die gehörige Ausführung des Werks in Frage stellen.]
6. Abnahme
6.1 Die Unternehmerin zeigt der Bestellerin schriftlich an, dass das Werk fertiggestellt ist, und liefert es [zusammen mit der in Anhang 1 aufgeführten Dokumentation] ab.
6.2 Die Bestellerin prüft das Werk innert [Anzahl] Tagen nach der Ablieferung [optional: gemäss dem Abnahmetest in Anhang [3]] und meldet der Unternehmerin die festgestellten Mängel schriftlich.
6.3 Das Werk gilt als abgenommen, wenn die Bestellerin die Abnahme schriftlich erklärt, wenn die Prüffrist ohne Mängelrüge abläuft oder wenn die Bestellerin das Werk vorbehaltlos produktiv nutzt.
6.4 Mängel, die bei der Prüfung nicht erkennbar waren, sind sofort nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
6.5 Sind die gerügten Mängel wesentlich, wird die Abnahme verschoben: Die Unternehmerin behebt sie innert [Anzahl] Tagen und liefert das Werk erneut zur Prüfung ab. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht; sie werden innert [Frist] behoben.
7. Gewährleistung
7.1 Die Unternehmerin gewährleistet, dass das Werk die vereinbarten und die nach Treu und Glauben zu erwartenden Eigenschaften aufweist [und den Normen gemäss Ziffer 1 entspricht].
7.2 Bei einem gemäss Ziffer 6 gerügten Mangel kann die Bestellerin zunächst die unentgeltliche Nachbesserung innert [angemessener Frist / [Anzahl] Tagen] verlangen. Schlägt die Nachbesserung fehl, wird sie verweigert oder ist sie unmöglich, kann die Bestellerin die Vergütung im Verhältnis zum Minderwert herabsetzen oder, wenn das Werk für sie unbrauchbar ist, vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz bleibt vorbehalten.
7.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt [Anzahl] Jahre ab der Abnahme.
8. Haftung
8.1 Die Gesamthaftung der Unternehmerin aus diesem Vertrag ist beschränkt auf [CHF [Betrag] / die bezahlte Vergütung].
8.2 Diese Beschränkung gilt nicht bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden sowie dort, wo zwingendes Recht eine Beschränkung ausschliesst.
9. Subunternehmer
9.1 Die Unternehmerin darf Subunternehmer nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Bestellerin beiziehen [optional: ausgenommen die in Anhang [4] aufgeführten Subunternehmer].
9.2 Die Unternehmerin bleibt für die Erfüllung dieses Vertrags verantwortlich und haftet für ihre Subunternehmer wie für eigenes Handeln.
10. Rücktritt der Bestellerin
10.1 Die Bestellerin kann jederzeit vor der Vollendung des Werks von diesem Vertrag zurücktreten.
10.2 In diesem Fall vergütet sie die bereits geleistete Arbeit und entschädigt die Unternehmerin [nach den gesetzlichen Regeln / Variante: mit einer pauschalen Abgeltung von [Prozentsatz]% der auf den nicht ausgeführten Teil des Werks entfallenden Vergütung, anstelle der vollen Schadloshaltung].
[Hinweis: Von Gesetzes wegen setzt der Rücktritt volle Schadloshaltung der Unternehmerin voraus, einschliesslich des entgangenen Gewinns. Eine vereinbarte Pauschale macht die Kosten eines Ausstiegs für beide Seiten berechenbar.]
11. Geheimhaltung und Immaterialgüterrechte
11.1 Jede Partei behandelt nicht öffentliche Informationen der anderen Partei, die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhält, vertraulich und verwendet sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht nach Vertragsende weiter.
11.2 [Variante A: Mit vollständiger Bezahlung der Vergütung gehen alle Rechte am Werk, soweit übertragbar, auf die Bestellerin über. Die Unternehmerin darf ihr allgemeines Know-how, ihre Methoden und Werkzeuge weiterhin frei verwenden.]
11.3 [Variante B: Die Unternehmerin behält die Rechte am Werk und räumt der Bestellerin ein nicht ausschliessliches, unwiderrufliches, übertragbares und zeitlich unbeschränktes Recht ein, das Werk für ihre Geschäftszwecke zu nutzen.]
[Hinweis: Behalten Sie nur eine Variante. Bei Software regeln Sie zusätzlich die Rechte an vorbestehenden Komponenten und Open-Source-Lizenzen.]
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
12.2 Dieser Vertrag untersteht Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist [Ort].
Ort, Datum: […]
Die Bestellerin: ______________________
Die Unternehmerin: ______________________
WerkvertragKostenlos · DOCX · 6 KB→Aktionärbindungsvertrag
[Hinweis: Diese Vorlage ist ein Aktionärbindungsvertrag für eine Schweizer Aktiengesellschaft mit kleinem Aktionärskreis. Ergänzen oder streichen Sie den Text in eckigen Klammern und löschen Sie alle Hinweise wie diesen vor der Unterzeichnung. Stimmen Sie den Vertrag mit den Statuten der Gesellschaft ab, insbesondere mit einer allfälligen Vinkulierung.]
Parteien
[Aktionär 1], [Adresse]
[Aktionär 2], [Adresse]
[Aktionär 3], [Adresse]
(je ein «Aktionär», zusammen die «Aktionäre»)
betreffend die [Gesellschaft] AG, [Sitz] (die «Gesellschaft»).
1. Zweck und Geltungsbereich
1.1 Dieser Vertrag regelt das Verhältnis der Aktionäre als Aktionäre der Gesellschaft.
1.2 Er erfasst alle Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär heute hält oder später erwirbt (die «Aktien»).
2. Verwaltungsrat und Zustimmungsvorbehalte
2.1 Die Aktionäre üben ihre Stimmrechte so aus, dass der Verwaltungsrat aus [Anzahl] Mitgliedern besteht. [Nominationsrechte, z. B. «Jeder Aktionär mit mindestens [20]% der Aktien kann ein Mitglied bezeichnen.»]
2.2 Folgende Geschäfte bedürfen der Zustimmung von Aktionären, die zusammen mindestens [Prozentsatz]% der Aktien vertreten [oder: der Einstimmigkeit der Aktionäre]: [Genehmigung des Jahresbudgets; Investitionen oder Verpflichtungen über CHF [Betrag]; Ausgabe neuer Aktien oder in Aktien wandelbarer Instrumente; Geschäfte zwischen der Gesellschaft und einem Aktionär oder einer nahestehenden Person; Verkauf des Geschäfts oder wesentlicher Aktiven; Statutenänderungen].
[Hinweis: Halten Sie diese Liste kurz. Eine Liste, die das Tagesgeschäft erfasst, macht aus jeder Verwaltungsratssitzung eine Aktionärsverhandlung.]
3. Informationsrechte
Die Aktionäre sorgen dafür, dass die Gesellschaft jedem Aktionär die Jahresrechnung innert [Anzahl] Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres sowie ein [quartalsweises] Management-Reporting zustellt.
4. Übertragungsbeschränkungen und Angebotspflicht
4.1 Kein Aktionär überträgt Aktien, direkt oder indirekt, ohne diese Bestimmung einzuhalten.
4.2 Ein Aktionär, der Aktien verkaufen will, bietet sie zuerst schriftlich den übrigen Aktionären an, im Verhältnis ihrer Beteiligungen und unter Angabe von Preis und Bedingungen. Die übrigen Aktionäre können das Angebot innert [30] Tagen annehmen. Nicht bezogene Aktien können den annehmenden Aktionären angeboten werden.
4.3 Nehmen die übrigen Aktionäre nicht oder nur teilweise an, darf der verkaufende Aktionär die Aktien innert [90] Tagen an die genannte Drittpartei verkaufen, zu Bedingungen, die für den Käufer nicht günstiger sind, und sofern der Käufer diesem Vertrag gemäss Ziffer 6 beitritt.
5. Tag-along und Drag-along
5.1 Verkaufen Aktionäre, die zusammen mehr als [50]% der Aktien halten, an eine Drittpartei, kann jeder übrige Aktionär seine Aktien zu denselben Bedingungen an diese Drittpartei mitverkaufen (Tag-along).
5.2 Nehmen Aktionäre, die zusammen mindestens [75]% der Aktien halten, ein Angebot einer Drittpartei für alle Aktien an, ist jeder übrige Aktionär verpflichtet, seine Aktien zu denselben Bedingungen mitzuverkaufen (Drag-along).
6. Beitritt von Erwerbern
Jede Übertragung von Aktien steht unter der Bedingung, dass der Erwerber diesem Vertrag durch Unterzeichnung der als Anhang beigefügten Beitrittserklärung beitritt.
7. Konventionalstrafe
Für jede Verletzung dieses Vertrags schuldet der verletzende Aktionär den übrigen Aktionären insgesamt eine Konventionalstrafe von CHF [Betrag]. Die Bezahlung befreit nicht von der Erfüllung; die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
8. Dauer
8.1 Dieser Vertrag gilt für [zehn] Jahre ab Unterzeichnung und verlängert sich anschliessend jeweils um [zwei] Jahre, sofern ihn ein Aktionär nicht für sich mit einer Frist von [sechs] Monaten auf das Ende der laufenden Dauer kündigt.
8.2 Die Pflichten aus diesem Vertrag enden für alle Aktionäre mit [einem Exit-Ereignis, z. B. «dem Verkauf aller Aktien an eine Drittpartei oder dem Börsengang der Gesellschaft»].
9. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
9.1 Dieser Vertrag untersteht Schweizer Recht.
[9.2 Optional: Vor Anrufung eines Gerichts versuchen die Aktionäre, Streitigkeiten durch Mediation beizulegen.]
9.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft.
Anhang: Beitrittserklärung
Der/die Unterzeichnende, [Name], [Adresse], tritt hiermit dem Aktionärbindungsvertrag vom [Datum] betreffend die [Gesellschaft] AG bei und übernimmt mit Wirkung ab dem Erwerb von [Anzahl] Aktien alle Rechte und Pflichten eines Aktionärs.
Ort, Datum, Unterschrift: ______________________
Ort, Datum: […]
[Aktionär 1]: ______________________
[Aktionär 2]: ______________________
[Aktionär 3]: ______________________
AktionärbindungsvertragKostenlos · DOCX · 4 KB→Arbeitsvertrag
[Hinweis: Diese Vorlage geht von einer unbefristeten Voll- oder Teilzeitanstellung nach Schweizer Recht ohne Gesamtarbeitsvertrag aus. Ergänzen oder streichen Sie den Text in eckigen Klammern und löschen Sie alle Hinweise wie diesen vor der Unterzeichnung.]
Parteien
[Firma], [Adresse] (die «Arbeitgeberin»)
und
[Vorname, Name], [Adresse] (die «mitarbeitende Person»)
1. Funktion und Arbeitsort
1.1 Die mitarbeitende Person wird als [Funktion] angestellt. Sie übernimmt auch verwandte Aufgaben, die ihr die Arbeitgeberin zuweist und die ihr zugemutet werden können.
1.2 Arbeitsort ist [Ort]. [Optional: Nach Absprache kann bis zu [Anzahl] Tage pro Woche remote gearbeitet werden.]
2. Stellenantritt und Probezeit
2.1 Das Arbeitsverhältnis beginnt am [Datum] und wird auf unbestimmte Zeit eingegangen.
2.2 Die ersten [drei] Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beidseitig mit einer Frist von [sieben] Tagen gekündigt werden.
[Hinweis: Die gesetzliche Probezeit kann schriftlich verkürzt, im Rahmen des gesetzlichen Maximums verlängert oder wegbedungen werden. Halten Sie Ihre Wahl ausdrücklich fest.]
3. Arbeitszeit
3.1 Die regelmässige Arbeitszeit beträgt [42] Stunden pro Woche, entsprechend einem Pensum von [100]%.
3.2 Von der Arbeitgeberin angeordnete oder genehmigte Überstunden werden durch Freizeit gleicher Dauer ausgeglichen oder, wo dies nicht möglich ist, ausbezahlt [mit dem gesetzlichen Zuschlag / ohne Zuschlag, was die Parteien hiermit schriftlich vereinbaren]. Die gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften bleiben vorbehalten.
4. Lohn
4.1 Der Bruttojahreslohn beträgt CHF [Betrag], zahlbar in [zwölf / dreizehn] Raten. [Bei dreizehntem Monatslohn: Die dreizehnte Rate wird im [November/Dezember] ausbezahlt.]
4.2 Vom Lohn werden die Sozialversicherungsbeiträge und weitere gesetzliche Abzüge in Abzug gebracht.
5. Spesen
Die Arbeitgeberin ersetzt die durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen gegen Beleg [optional: gemäss dem Spesenreglement der Arbeitgeberin].
6. Ferien
Der Ferienanspruch beträgt [fünf] Wochen bezahlte Ferien pro Kalenderjahr. Der Bezug wird unter Berücksichtigung der betrieblichen Situation mit der Arbeitgeberin abgestimmt.
7. Arbeitsverhinderung
7.1 Ist die mitarbeitende Person ohne eigenes Verschulden an der Arbeit verhindert (etwa durch Krankheit oder Unfall), richtet die Arbeitgeberin den Lohn nach den gesetzlichen Regeln aus.
[7.2 Optional: Die Arbeitgeberin führt eine Krankentaggeldversicherung, die [80]% des Lohnes deckt; es gelten die Bedingungen der Police, welche die gesetzliche Lohnfortzahlung ersetzen.]
[Hinweis: Die Versicherungslösung ersetzt die gesetzliche Lohnfortzahlung nur, wenn sie insgesamt mindestens gleichwertig ist (Leistungshöhe, Dauer, Prämienteilung); andernfalls gilt die gesetzliche Ordnung. Diesen Hinweis vor der Unterzeichnung löschen.]
8. Treuepflicht, Geheimhaltung und Erfindungen
8.1 Die mitarbeitende Person wahrt die berechtigten Interessen der Arbeitgeberin und behandelt Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse sowie weitere vertrauliche Informationen der Arbeitgeberin und ihrer Kundschaft vertraulich. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter.
8.2 Erfindungen und Designs, welche die mitarbeitende Person in Ausübung ihrer Tätigkeit und in Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten schafft, gehören von Gesetzes wegen der Arbeitgeberin. Urheber- und weitere Rechte an Werken, die unter denselben Umständen entstehen, überträgt die mitarbeitende Person der Arbeitgeberin, soweit die Übertragung rechtlich zulässig ist.
9. Kündigung
Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beidseitig mit einer Frist von [Anzahl] Monaten auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
10.2 Dieser Vertrag untersteht Schweizer Recht. Die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, einschliesslich jener über den Gerichtsstand in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, bleiben vorbehalten.
Ort, Datum: […]
Die Arbeitgeberin: ______________________
Die mitarbeitende Person: ______________________
Arbeitsvertrag (unbefristet)Kostenlos · DOCX · 4 KB→Geheimhaltungsvereinbarung
[Hinweis: Diese Vorlage ist eine gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung nach Schweizer Recht. Ergänzen oder streichen Sie den Text in eckigen Klammern und löschen Sie alle Hinweise wie diesen vor der Unterzeichnung. Legt nur eine Partei offen, passen Sie die Pflichten so an, dass sie in eine Richtung laufen.]
Parteien
[Partei A], [Adresse]
und
[Partei B], [Adresse]
(je eine «Partei», zusammen die «Parteien»)
1. Zweck
Die Parteien beabsichtigen, [Zweck präzise beschreiben, z. B. «eine mögliche Zusammenarbeit im Bereich X zu prüfen»] (der «Zweck»), und werden einander zu diesem Zweck vertrauliche Informationen offenlegen.
2. Vertrauliche Informationen
2.1 «Vertrauliche Informationen» sind alle nicht öffentlichen Informationen, die eine Partei (die «offenlegende Partei») der anderen (der «empfangenden Partei») im Zusammenhang mit dem Zweck offenlegt, sei es schriftlich, mündlich oder durch Zugang zu Systemen oder Räumlichkeiten, insbesondere [Geschäftspläne, Finanzinformationen, Kunden- und Lieferantendaten, technische Dokumentation, Know-how].
[2.2 Optional: Als «vertraulich» gekennzeichnete Informationen gelten in jedem Fall als vertrauliche Informationen.]
3. Ausnahmen
Keine vertraulichen Informationen sind Informationen, von denen die empfangende Partei nachweist, dass sie (a) ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich waren oder geworden sind, (b) ihr vor der Offenlegung rechtmässig bekannt waren, (c) unabhängig entwickelt wurden oder (d) rechtmässig von einer Drittpartei empfangen wurden. Eine gesetzlich oder behördlich verlangte Offenlegung ist zulässig; die empfangende Partei informiert die offenlegende Partei vorgängig, soweit rechtlich möglich.
4. Verwendung und interne Weitergabe
4.1 Die empfangende Partei verwendet vertrauliche Informationen ausschliesslich für den Zweck.
4.2 Sie gibt vertrauliche Informationen intern nur an Personen weiter, die sie für den Zweck benötigen und mindestens gleichwertig zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, und an Dritte nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei.
5. Rückgabe und Löschung
Auf schriftliches Verlangen, spätestens mit dem Ende der Gespräche über den Zweck, gibt die empfangende Partei alle vertraulichen Informationen zurück oder löscht sie unwiderruflich und bestätigt die Löschung schriftlich. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.
6. Konventionalstrafe
[Optional: Für jede Verletzung dieser Vereinbarung schuldet die verletzende Partei der anderen Partei eine Konventionalstrafe von CHF [Betrag]. Die Bezahlung der Strafe befreit nicht von den Geheimhaltungspflichten; die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.]
7. Dauer und Fortgeltung
7.1 Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und gilt für [zwei] Jahre.
7.2 Die Geheimhaltungspflichten gelten über das Ende dieser Vereinbarung hinaus während [drei] Jahren ab der letzten Offenlegung. [Optional: Für Geschäftsgeheimnisse gelten sie, solange die Information ein Geschäftsgeheimnis bleibt.]
8. Keine Lizenz, keine Pflicht zum Vertragsschluss
Über die Verwendung für den Zweck hinaus werden keine Rechte an vertraulichen Informationen eingeräumt. Diese Vereinbarung verpflichtet keine Partei zum Abschluss eines weiteren Vertrags.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung untersteht Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist [Ort].
Ort, Datum: […]
[Partei A]: ______________________
[Partei B]: ______________________
Geheimhaltungsvereinbarung (gegenseitig)Kostenlos · DOCX · 4 KB→
Unterschreiben Sie nicht den Normalfall.
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