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Dienstleistungsvertrag Vorlage für die Schweiz (B2B)

Ein Rahmenvertrag für Dienstleistungen nach Schweizer Recht, für Agenturen, Beratungen und IT-Anbieter. Laden Sie die Word-Datei herunter und lesen Sie, wozu jede Klausel dient, einschliesslich der Kündigungsregel, die die meisten zu spät entdecken.

Kostenlos · DOCX · 5 KB · Aktualisiert am 19. August 2026

Wann Sie diese Vorlage verwenden

Verwenden Sie sie, wenn ein Unternehmen für ein anderes über längere Zeit Leistungen erbringt: ein Beratungsmandat, Agenturarbeit, IT-Support und Wartung, eine ausgelagerte Funktion, ein Projekt in Etappen statt als fertiges Werk. Die Vorlage ist ein Rahmen: Der Vertrag enthält die Regeln, der Leistungsbeschrieb im Anhang das, was tatsächlich getan wird. Diese Trennung erlaubt, dieselben Bedingungen über Projekte hinweg wiederzuverwenden, und hält jede Verhandlung dort, wo sie hingehört: bei Umfang und Preis.

Das falsche Dokument ist sie, wenn die Gegenseite ein fertiges, messbares Resultat schuldet: Software, die gegen eine Spezifikation abgenommen wird, eine abgeschlossene Installation, ein gedruckter Katalog. Das ist ein Werkvertrag mit eigenem Regime für Abnahme und Mängel; dafür gibt es unsere Werkvertragsvorlage.

Die Regel, die alle überrascht

Das Schweizer Recht kennt kein eigenes Gesetz für «Dienstleistungsverträge». Die Gerichte ordnen die meisten B2B-Dienstleistungen dem Auftrag zu (Art. 394 OR), und der Auftrag bringt eine Regel mit, der viele Parteien zum ersten Mal im Streit begegnen: Nach Art. 404 OR kann jede Seite den Vertrag jederzeit beenden. Die Gerichte behandeln dieses Recht bei typischen Aufträgen als zwingend; Klauseln, die es ausschliessen oder so verteuern, dass es theoretisch wird, sind bestenfalls umkämpftes Terrain.

Die ehrliche Antwort ist keine schlauere Klausel, sondern eine Vergütungsstruktur, die nicht darauf angewiesen ist, dass der Vertrag bis zum Ende läuft. Stellen Sie laufend Rechnung, knüpfen Sie Zahlungen an erbrachte Leistungen und lassen Sie die Kundin Verpflichtungen decken, die Sie nicht mehr stornieren können. Die Beendigungsklausel der Vorlage ist so gebaut, und ihr Hinweis erklärt warum.

Die Klauseln im Einzelnen

Leistungsbeschrieb und Umfang

Der Vertrag verweist auf einen Anhang, der die Leistungen, die Arbeitsergebnisse, die Annahmen und ebenso bewusst das beschreibt, was nicht dazugehört. Die meisten Dienstleistungsstreitigkeiten sind verkleidete Umfangsstreitigkeiten. Ein Beschrieb, den eine aussenstehende Person anwenden könnte, ist die günstigste Streitversicherung, die Sie je kaufen werden.

Sorgfaltsmassstab

Die Anbieterin schuldet sorgfältiges, fachgerechtes Arbeiten, kein versprochenes Ergebnis. Das ist der gesetzliche Massstab von Art. 398 OR, der getreue und sorgfältige Ausführung verlangt, und genau das bedeutet «best effort» im Schweizer Recht. Ist ein Arbeitsergebnis tatsächlich garantiert, kann der Anhang das ausdrücklich sagen; seien Sie sich bewusst, dass Sie sich damit dem Werkvertrag nähern.

Mitwirkung der Kundin

Dienstleistungen scheitern so oft an fehlendem Input wie an schlechter Arbeit. Die Klausel verpflichtet die Kundin, Informationen, Entscheide und Zugänge rechtzeitig zu liefern und eine entscheidungsbefugte Kontaktperson zu bezeichnen. Stockt die Mitwirkung, verschieben sich Termine, und der Mehraufwand wird verrechenbar.

Personal und Subunternehmer

Die Anbieterin wählt ihr Team und darf gleichwertig qualifizierte Personen einsetzen; eine Option schützt namentlich genannte Schlüsselpersonen. Der Beizug von Subunternehmern kann unter den Zustimmungsvorbehalt der Kundin gestellt werden. So oder so steht die Anbieterin für Subunternehmer und weitere Hilfspersonen ein wie für sich selbst, nach der Hilfspersonenregel von Art. 101 OR: Wie die Anbieterin intern organisiert ist, darf die Kundin nie kümmern müssen.

Änderungswünsche

Änderungen werden schriftlich beantragt, mit ihren Folgen für Vergütung und Terminplan beziffert und erst verbindlich, wenn beide Seiten schriftlich zustimmen. Bis dahin gilt der vereinbarte Umfang. Das ist unglamouröse Disziplin, und sie verhindert mehr Streitigkeiten als jede Haftungsklausel: Umfang, der informell hineinwächst und später verrechnet wird, ist der klassische Weg in den Honorarstreit.

Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlung

Die Vorlage bietet eine Pauschale oder die Abrechnung nach Aufwand mit einem Budget, das ohne schriftliche Genehmigung nicht überschritten wird. Wie auch immer Sie wählen: Halten Sie die Rechnungsstellung am Fortschritt. Mit der Beendigungsregel im Hintergrund liegt unverrechnete angefangene Arbeit im Risiko der Anbieterin.

Geheimhaltung und Datenschutz

Beide Seiten behandeln die nicht öffentlichen Informationen der anderen vertraulich und verwenden sie nur für den Vertrag. Der Datenschutz bleibt auf Rahmenebene: Jede Partei hält das für sie geltende Recht ein, und bearbeitet die Anbieterin Personendaten im Auftrag der Kundin, schliessen die Parteien einen separaten Vertrag über die Auftragsbearbeitung.

Immaterialgüterrechte

Vorbestehende Rechte bleiben, wo sie sind, mit einem Nutzungsrecht, damit die Kundin verwenden kann, wofür sie bezahlt. Für neue Arbeitsergebnisse bietet die Vorlage eine Wahl, wirksam mit vollständiger Bezahlung: Übertragung aller Rechte oder eine Lizenz. Die Übertragung gibt der Kundin die freieste Stellung; die Lizenz erlaubt der Anbieterin, Methoden und Komponenten andernorts wiederzuverwenden. Wählen Sie bewusst: Hier stellen Agenturen und ihre Kundinnen am häufigsten fest, dass sie Unterschiedliches angenommen haben.

Haftung

Die Haftung jeder Partei ist begrenzt, in Relation zur Vergütung oder als fester Betrag. Nach Art. 100 OR kann die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit nicht im Voraus wegbedungen werden; die Obergrenze trägt deshalb einen Vorbehalt. Ohne ihn riskiert die Klausel, nichtig zu sein statt bloss gekürzt zu werden.

Dauer und Beendigung

Wählen Sie die Form: bis zur vollständigen Leistungserbringung, befristet oder unbefristet mit Kündigungsfrist. Die Auflösung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten, und bei jedem Ende bezahlt die Kundin die erbrachten Leistungen und die Verpflichtungen, welche die Anbieterin nicht mehr stornieren kann. Der Hinweis wiederholt den Punkt zu Art. 404 OR dort, wo Sie ihn tatsächlich lesen: in der Klausel, die Sie gleich verhandeln.

Anpassung an Ihre Situation?

Eine Vorlage deckt den Normalfall ab. Eine Anwältin oder ein Anwalt deckt Ihren ab: fester Umfang, fester Preis, und ein Dokument, das Sie wirklich unterschreiben können.

Diese Vorlage und die Erläuterungen dazu sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob sie zu Ihrer Situation passen, hängt vom Sachverhalt ab, im Zweifel fragen Sie nach.

Fragen

Häufige Fragen

Kann die Kundin wirklich jederzeit kündigen?

Bei einem typischen Auftrag ja. Art. 404 OR gibt beiden Parteien das Recht, den Vertrag jederzeit zu beenden, und die Schweizer Gerichte behandeln dieses Recht als zwingend; eine Klausel, die es ausschliesst, wird Sie nicht zuverlässig retten. Wer zur Unzeit kündigt, hat den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen; das deckt die Störung, nicht den Gewinn aus dem nicht mehr ausgeführten Rest. Der praktische Schutz ist strukturell: laufend Rechnung stellen, Zahlungen an erbrachte Leistungen knüpfen und nicht stornierbare Verpflichtungen abdecken lassen, damit ein frühes Ende unangenehm ist statt ruinös.

Was unterscheidet den Dienstleistungsvertrag vom Werkvertrag?

Der Auftrag schuldet sorgfältiges Tätigwerden; der Werkvertrag schuldet ein fertiges, messbares und abnehmbares Resultat mit Mängelrechten. Die Gerichte qualifizieren nach dem Inhalt, nicht nach dem Titel des Dokuments: Ein «Beratungsvertrag», der ein funktionierendes System verspricht, kann durchaus ein Werkvertrag sein. Viele Projekte mischen beides; die Qualifikation folgt dann dem Charakter der jeweiligen Pflicht. Kaufen oder verkaufen Sie ein definiertes Resultat, beginnen Sie stattdessen mit unserer Werkvertragsvorlage.

Ist eine Haftungsobergrenze nach Schweizer Recht durchsetzbar?

Ja, innerhalb von Grenzen. Art. 100 OR macht jede im Voraus vereinbarte Wegbedingung der Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit nichtig; deshalb nimmt die Obergrenze der Vorlage diese Fälle aus. Innerhalb dieser Grenzen sind die Parteien frei, und im B2B-Geschäft ist es verbreitet, die Grenze an die über eine Periode bezahlte Vergütung zu knüpfen. Wählen Sie einen Betrag, der das realistische Risiko des Mandats abbildet; eine Grenze, die das Versprechen entwertet, lädt zum Streit ein.

Pauschale oder Abrechnung nach Aufwand?

Das hängt davon ab, wie genau der Umfang bekannt ist. Eine Pauschale verlagert das Schätzungsrisiko auf die Anbieterin und funktioniert nur mit einem engen Leistungsbeschrieb und einem disziplinierten Änderungsverfahren. Die Abrechnung nach Aufwand folgt der Arbeit, wie sie sich entwickelt, braucht aber ein Kostendach und regelmässiges Reporting, um das Vertrauen der Kundin zu erhalten. In beiden Modellen trägt die Änderungsklausel die Hauptlast: Sie macht aus «wenn Sie schon dabei sind» eine bezifferte Entscheidung statt einer stillen Abschreibung oder einer bestrittenen Rechnung.

Unterschreiben Sie nicht den Normalfall.

Sagen Sie uns, wofür das Dokument gedacht ist. Sie erhalten eine Fassung für Ihre Situation, geprüft von einer Anwältin oder einem Anwalt, zum festen Preis.