Wann Sie diese Vorlage verwenden
Verwenden Sie sie, wenn ein Investor Ihrer Schweizer Aktiengesellschaft heute Geld leiht und beide Seiten wollen, dass die Schuld später in Aktien gewandelt wird, typischerweise in der nächsten Finanzierungsrunde. Das ist die Standardform der Brückenfinanzierung in der Frühphase: Ein bestehender Aktionär, ein Business Angel oder ein wohlgesinnter Fonds finanziert die nächste Etappe, ohne dass jemand heute eine Bewertung verteidigen muss.
Ein SAFE ist es nicht. Wer ein US-Formular auf einen Schweizer Cap Table kopiert, überspringt genau den Teil, auf den es hier ankommt: Aktien einer AG entstehen nur durch eine formelle, von den Aktionären beschlossene Kapitalerhöhung. Ein Dokument, das diese Maschinerie ignoriert, verspricht etwas, das die Gesellschaft allein nicht liefern kann. Wenn Sie noch zwischen Wandeldarlehen und bewerteter Runde abwägen, vergleichen wir beide Wege in Wandeldarlehen oder bewertete Runde.
Aufgeschobene Streitfragen kehren bei der Wandlung zurück
Der Reiz des Wandeldarlehens liegt darin, dass heute niemand über die Bewertung streitet. Aber der Streit ist aufgeschoben, nicht erledigt: Er kehrt bei der Wandlung zurück, in Gestalt von Discount, Bewertungsobergrenze und der Definition der qualifizierten Runde. Diese Mechanik entscheidet, wie viel der Gesellschaft der Darlehensgeber am Ende hält, und sie wird in dem Moment vereinbart, in dem alle freundlich sind und niemand rechnet. Investieren Sie die bei der Bewertung gesparte Aufmerksamkeit genau hier, und rechnen Sie die Wandlung vor der Unterzeichnung am eigenen Cap Table durch.
Die Klauseln im Einzelnen
Darlehen, Zins und Fälligkeit
Im Kern ist das Dokument ein gewöhnliches Darlehen im Sinne von Art. 312 OR: Der Darlehensgeber zahlt, die Gesellschaft schuldet die Rückzahlung, bis die Wandlung die Forderung zum Erlöschen bringt. Der Zins läuft auf, statt ausbezahlt zu werden, und die Vorlage stellt die Wahl offen dar: Der aufgelaufene Zins wandelt entweder mit dem Kapital oder wird am Ende in bar bezahlt. Entscheiden Sie sich; ein Dokument, das schweigt, lässt die Zahl der Wandlungsaktien offen.
Rangrücktritt
Mit dem optionalen Rangrücktritt stellt sich der Darlehensgeber hinter alle übrigen Gläubiger, falls die Gesellschaft im Sinne von Art. 725b OR überschuldet wird. Die Gesellschaft wird ihn verlangen, wenn ihr Eigenkapital dünn ist, weil ein korrekt im Rang zurückgetretenes Darlehen dem Verwaltungsrat die Benachrichtigung des Gerichts ersparen kann. Machen Sie sich klar, was der Darlehensgeber aufgibt: im schlimmsten Fall den letzten Platz in der Reihe. Gewähren Sie ihn bewusst oder streichen Sie die Klausel.
Wandlung in einer qualifizierten Finanzierungsrunde
Das Herzstück des Dokuments. Die qualifizierte Finanzierung wird über eine von Ihnen gesetzte Mindestrundengrösse definiert, damit nicht schon eine symbolische Aufstockung die Wandlung auslöst. Mit dem Vollzug wandelt sich das Darlehen in die in dieser Runde ausgegebenen Aktien, zum Rundenpreis abzüglich eines vereinbarten Discounts, aber nie über dem Preis, der sich aus der Bewertungsobergrenze ergibt. Anwendbar ist, was mehr Aktien ergibt: Der Discount entschädigt das frühe Risiko, die Obergrenze fixiert die höchste Bewertung, zu der das Geld wandelt.
Wandlung oder Rückzahlung bei Fälligkeit
Kommt bis zum Fälligkeitstag keine Runde zustande, erzwingt die Vorlage eine Entscheidung: Wandlung in Aktien zu einer Auffangbewertung oder Rückzahlung. Entscheiden Sie jetzt, solange das Entscheiden billig ist. Dokumente, die hier schweigen, erzeugen Zombie-Darlehen, fällig, unbezahlt und ungewandelt, die dann in der Due Diligence genau jener Runde auftauchen, auf die alle gewartet haben.
Kontrollwechsel
Wird die Gesellschaft vor der Wandlung verkauft, wählt der Darlehensgeber zwischen sofortiger Rückzahlung und Wandlung unmittelbar vor dem Vollzug. Ohne diese Klausel bliebe ihm bei einem Exit die Rückzahlung zum Nennbetrag, während die Aktionäre den Mehrwert einstreichen, den das Darlehen finanziert hat.
Mechanik der Wandlung und Aktionärsunterstützung
Hier scheitern selbstgebaute Wandeldarlehen. Die Wandlung läuft über die gesellschaftsrechtliche Maschinerie von Art. 652 ff. OR: eine von der Generalversammlung beschlossene Kapitalerhöhung oder die Ausgabe von Aktien aus bedingtem Kapital nach Art. 653 OR, das gemäss Art. 653b OR bereits in den Statuten stehen muss. Der Darlehensgeber zeichnet die neuen Aktien und liberiert durch Verrechnung mit dem Darlehen. Weil die Gesellschaft ihre eigene Kapitalerhöhung nicht beschliessen kann, lässt die Vorlage die wichtigsten Aktionäre mitunterzeichnen: Sie verpflichten sich, der Erhöhung zuzustimmen und auf ihre Bezugsrechte zu verzichten. Diese Mitunterschrift, oder bestehendes bedingtes Kapital, das das Darlehen abdeckt, macht aus dem Wandlungsversprechen etwas Durchsetzbares.
Stellung des Darlehensgebers, Information und der Rest
Bis zur Wandlung ist der Darlehensgeber Gläubiger ohne Aktionärsrechte; die Vorlage gibt ihm die Jahresrechnung als Fenster in die Gesellschaft. Nach der Wandlung schuldet er nichts über den Ausgabebetrag hinaus, das ist der Grundsatz von Art. 680 OR; ein Aktionärbindungsvertrag ist ein separater Beitritt. Die Gesellschaft sichert zu, dass der beigefügte Cap Table vollständig ist, und das Darlehen kann nicht ohne Zustimmung an Fremde abgetreten werden.