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VR-Protokoll Vorlage (Verwaltungsratssitzung) für die Schweizer AG

Ein Protokoll der Verwaltungsratssitzung nach Schweizer Recht, angelegt als Beschlussprotokoll: Anwesenheit, Quorum, Anträge, Abstimmungen und auf Verlangen protokollierte abweichende Meinungen, mit einem Zirkularbeschluss als Anhang. Laden Sie die Word-Datei herunter und lesen Sie vor der nächsten Sitzung, wozu jeder Abschnitt dient.

Kostenlos · DOCX · 5 KB · Aktualisiert am 19. August 2026

Wann Sie diese Vorlage verwenden

Verwenden Sie sie für jede Sitzung des Verwaltungsrats einer Schweizer Aktiengesellschaft. Das Dokument hat zwei Teile: ein Gerüst für das Protokoll einer ordentlichen Sitzung, von der Anwesenheit bis zu den Unterschriften, und im Anhang einen Zirkularbeschluss für Entscheide, die der Verwaltungsrat zwischen den Sitzungen schriftlich fasst. Füllen Sie es während oder unmittelbar nach der Sitzung aus; die Struktur ist so angelegt, dass das Schreiben weniger Zeit braucht als die Sitzung selbst.

Was die Vorlage nicht ist: ein Wortprotokoll. Sie lässt bewusst keinen Raum dafür, wer was gesagt hat. Festgehalten wird, was auf dem Tisch lag, was beantragt wurde, wie die Abstimmung ausging und wer seine abweichende Meinung protokollieren liess. Genau dafür ist ein Protokoll nach Schweizer Praxis da.

Warum das Protokoll wichtiger ist, als es sich anfühlt

Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Verwaltungsrats ist ein Protokoll zu führen, unterzeichnet vom Vorsitzenden und vom Protokollführer (Art. 713 OR). Diese kurze Bestimmung trägt viel. Das Protokollbuch ist das institutionelle Gedächtnis des Verwaltungsrats, und wird ein Entscheid Jahre später infrage gestellt, ist es meist der einzige zeitnahe Beweis, der noch existiert.

Die heikelste Infragestellung ist die Verantwortlichkeitsklage gegen die Mitglieder (Art. 754 OR). Beurteilt wird der Prozess, nicht das Ergebnis: ob sich der Verwaltungsrat informiert, die Optionen abgewogen und im Interesse der Gesellschaft entschieden hat, also die Sorgfalt, die Art. 717 OR verlangt. Ein Verwaltungsrat, der diesen Prozess nicht über seine Protokolle zeigen kann, verteidigt sich mit Behauptungen.

Andere Leser kommen früher. Die Revisionsstelle prüft, ob Beschlüsse vorliegen, wo die Rechnung sie voraussetzt. Das Due-Diligence-Team eines Käufers liest das Protokollbuch auf Vollständigkeit, Unterschriften und Lücken. Beide werten ein dünnes oder nicht unterzeichnetes Protokollbuch als Signal für alles andere.

Die Abschnitte im Einzelnen

Anwesenheit und Konstituierung

Der Eingangsblock hält fest, wer anwesend, entschuldigt oder als Gast dabei war, wer den Vorsitz führte und wer protokollierte, und dass die Sitzung ordnungsgemäss einberufen und die Unterlagen rechtzeitig verschickt wurden. Die Feststellung der Beschlussfähigkeit ist wichtiger, als sie aussieht: Das OR sieht für Verwaltungsratssitzungen kein Quorum vor, massgebend sind Statuten und Organisationsreglement, und das Protokoll sollte zeigen, dass es erreicht war.

Die ständigen Traktanden

Zwei Punkte gehören auf jede Traktandenliste. Die Genehmigung des letzten Protokolls schliesst den Kreis: Der Verwaltungsrat bestätigt den Text, solange die Erinnerung frisch ist, und die unterzeichnete Fassung wird zur massgebenden. Der Bericht zur finanziellen Lage ist die Solvenzwache des Gremiums. Zeigt das Reporting Anzeichen eines Kapitalverlusts oder einer Überschuldung, greifen die abgestuften Pflichten von Art. 725 ff. OR, und das Protokoll sollte zeigen, was der Verwaltungsrat geprüft, was er beschlossen hat und wann er die Lage erneut beurteilt. Die Finanzaufsicht gehört zu den Aufgaben, die der Verwaltungsrat nicht abgeben kann (Art. 716a OR).

Beschlusstraktanden: Ausgangslage, Antrag, Beschluss

Jedes materielle Traktandum folgt einem Dreizeiler. Ausgangslage: was vorgeschlagen wurde, welche Unterlagen vorlagen, welche Alternativen diskutiert wurden, in zwei bis drei Sätzen. Antrag: der genaue Wortlaut, über den abgestimmt wurde. Beschluss: das Stimmenverhältnis, dazu jede auf Verlangen namentlich protokollierte abweichende Meinung und jedes befangene Mitglied, das für die Beratung den Raum verlassen hat.

Die Zeile zur abweichenden Meinung ist die ernst zu nehmende. Die Verantwortlichkeit wird pro Mitglied beurteilt, und ein dokumentierter Widerspruch ist weit mehr wert als ein erinnerter. Er schützt auch die Mehrheit, weil er zeigt, dass die Gegenargumente auf dem Tisch lagen.

Unterschriften

Der Vorsitzende und der Protokollführer unterzeichnen. Entwerfen Sie zeitnah, führen Sie eine einzige Version, lassen Sie sie an der nächsten Sitzung genehmigen und unterzeichnen Sie dann. Konkurrierende Entwürfe in Postfächern sind ein eigenes Risiko, weil später niemand sagen kann, hinter welchem Text der Verwaltungsrat stand.

Der Zirkularbeschluss im Anhang

Für Entscheide zwischen den Sitzungen bringt der Anhang Antrag, Grundlage und Antwortfrist schriftlich auf den Punkt, mit einem datierten Unterschriftenblock pro Mitglied. Der Mechanismus ist der von Art. 713 OR vorgezeichnete: Der Beschluss kommt schriftlich zustande, sofern kein Mitglied mündliche Beratung verlangt; verlangt es sie, fällt der Zirkularbeschluss dahin und das Geschäft kommt in eine Sitzung. Das macht Zirkularbeschlüsse gültig, aber fragil, und am besten geeignet für wirklich unbestrittene Geschäfte.

Anpassung an Ihre Situation?

Eine Vorlage deckt den Normalfall ab. Eine Anwältin oder ein Anwalt deckt Ihren ab: fester Umfang, fester Preis, und ein Dokument, das Sie wirklich unterschreiben können.

Diese Vorlage und die Erläuterungen dazu sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob sie zu Ihrer Situation passen, hängt vom Sachverhalt ab, im Zweifel fragen Sie nach.

Fragen

Häufige Fragen

Ist ein VR-Protokoll in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Art. 713 OR verlangt, dass der Verwaltungsrat einer Schweizer Aktiengesellschaft über seine Verhandlungen und Beschlüsse ein Protokoll führt, unterzeichnet vom Vorsitzenden und vom Protokollführer. Einen Detaillierungsgrad schreibt das Gesetz nicht vor; ein Beschlussprotokoll, das festhält, was auf welcher Grundlage entschieden wurde, genügt. Praktisch steht mehr auf dem Spiel als formell: Revisionsstelle, Käufer in der Due Diligence und Gerichte behandeln das Protokollbuch als den Nachweis, ob der Verwaltungsrat seine Arbeit getan hat.

Soll das Protokoll die Diskussion festhalten oder nur die Beschlüsse?

Nur die Beschlüsse, mit ihrem Wesentlichen. Protokolle sind Beschlussprotokolle, keine Wortprotokolle, und wörtliche Wiedergaben altern schlecht: Ein Mitglied, das laut über Risiken nachdenkt, liest sich Jahre später wie eine ignorierte Warnung. Die verteidigungsfähige Flughöhe: was beantragt war, auf welche Unterlagen sich der Verwaltungsrat stützte, welche Alternativen abgewogen wurden, wie die Abstimmung ausging und wer widersprach. Skalieren Sie die Tiefe mit dem Einsatz: Eine Routinegenehmigung braucht einen Satz, eine grosse Transaktion einen überlegten Absatz.

Was bringt es mir, meine abweichende Meinung protokollieren zu lassen?

Die Verantwortlichkeit nach Art. 754 OR wird individuell beurteilt. Wer einen Entscheid abgelehnt hat, steht anders da als wer ihm zugestimmt hat, aber nur, wenn sich der Widerspruch zeigen lässt. Eine namentlich protokollierte abweichende Meinung ist zeitnaher Beweis und kostet an der Sitzung einen Satz. Sie hilft auch der Mehrheit, weil sie zeigt, dass der Entscheid mit den Gegenargumenten auf dem Tisch gefällt wurde und nicht durchgewinkt war.

Ist ein Zirkularbeschluss gleichwertig mit einer Sitzung?

Er ist gleich gültig, wenn die Spielregeln eingehalten sind: Der Antrag geht schriftlich an alle Mitglieder, die erforderliche Mehrheit stimmt zu, und kein Mitglied verlangt mündliche Beratung. Diese letzte Bedingung ist seine Schwäche. Jedes einzelne Mitglied kann das Geschäft in eine Sitzung zwingen, indem es Beratung verlangt; für Umstrittenes ist der Zirkularbeschluss darum das falsche Instrument. Nutzen Sie ihn für unbestrittene Geschäfte mit klarer Frist, und halten Sie das Ergebnis wie jeden anderen Beschluss im Protokollbuch fest.

Wer unterzeichnet das Protokoll, und wann?

Der Vorsitzende und der Protokollführer, unabhängig davon, ob die protokollführende Person dem Verwaltungsrat angehört. Unterzeichnen Sie zeitnah statt perfekt: Entwerfen Sie das Protokoll, solange die Erinnerung frisch ist, führen Sie eine einzige Version, lassen Sie sie an der nächsten Sitzung genehmigen und unterzeichnen Sie dann. Ein Protokollbuch mit nicht unterzeichneten oder fehlenden Protokollen weckt genau die Zweifel, die es beseitigen soll, und gehört zu den ersten Dingen, die einem Due-Diligence-Team auffallen.

Unterschreiben Sie nicht den Normalfall.

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