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Arbeitszeugnis Vorlage (Vollzeugnis) für die Schweiz

Ein Vollzeugnis nach Schweizer Recht, aufgebaut wie der Brief, den Ihre ehemalige Mitarbeiterin tatsächlich vorlegen wird: Identifikation, Funktion, Leistung, Verhalten und eine bewusst gewählte Schlussformel. Laden Sie die Word-Datei herunter und lesen Sie, was jeder Teil signalisiert, bevor Sie unterschreiben.

Kostenlos · DOCX · 4 KB · Aktualisiert am 19. August 2026

Wann Sie diese Vorlage verwenden

Verwenden Sie sie, wenn eine mitarbeitende Person austritt und ein Vollzeugnis erhalten soll, oder wenn sie unterwegs eines verlangt. Nach Art. 330a OR kann die mitarbeitende Person jederzeit ein Zeugnis verlangen, das sich über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten ausspricht. Der Anspruch braucht keinen Grund, und er erlischt nicht mit dem letzten Arbeitstag: Ehemalige können lange nach dem Austritt zurückkommen, für ein Zeugnis oder für ein korrigiertes.

Die Wahl zwischen Vollzeugnis und blosser Arbeitsbestätigung liegt bei der mitarbeitenden Person, nicht bei Ihnen. Verlangt sie eine Bestätigung, die sich auf Art und Dauer beschränkt, stellen Sie genau das aus. Die Kurzform ist keine Sanktion; Mitarbeitende wählen sie, wenn eine volle Beurteilung weniger sagen würde als das Schweigen.

Dieselbe Vorlage dient als Zwischenzeugnis während des laufenden Arbeitsverhältnisses, typischerweise vor einem Wechsel der vorgesetzten Person oder einer Reorganisation. Wechseln Sie in die Gegenwartsform und lassen Sie die Abschiedselemente weg; die Struktur bleibt.

Wahr und wohlwollend zugleich

Ein Schweizer Arbeitszeugnis hat zwei Pflichten, die gegeneinander ziehen. Es muss wahr sein: zutreffend und vollständig in allem, was eine Leserin für ein Gesamtbild braucht, denn die nächste Arbeitgeberin verlässt sich darauf. Und es muss wohlwollend sein, weil es das berufliche Fortkommen fördern soll: ein Ausdruck der Pflicht der Arbeitgeberin nach Art. 328 OR, die Persönlichkeit der Mitarbeitenden zu achten und zu schützen. Fast jeder Streit um ein Zeugnis wird im Raum zwischen diesen beiden Pflichten ausgetragen.

Die Arbeitsregel: Tatsachen gehören ins Zeugnis, wenn sie das Arbeitsverhältnis als Ganzes prägen. Ein einmaliger Vorfall tut das nicht. Eine Krankheit auch nicht, ausser sie hat das Arbeitsverhältnis selbst geprägt. Alles, was das Privatleben oder geschützte Merkmale berührt, bleibt draussen. Hat etwas Negatives die Bilanz wirklich geprägt, sagen Sie es klar und fair, statt es anzudeuten.

Codes sind Folklore, Abstufungen sind real

Vielleicht haben Sie vom Geheimcode gehört, in dem freundliche Worte ihr Gegenteil bedeuten. Schreiben Sie nicht in ihm. Ein Zeugnis, dessen Oberfläche eines sagt, während Eingeweihte anderes lesen, ist weder wahr noch wohlwollend, und es übersteht keine Anfechtung. Real ist etwas anderes: Erfahrene Leserinnen wägen Abstufungen. Die Zufriedenheitsskala im Leistungsabsatz, ob «stets» im Verhaltenssatz steht, ob der Schluss dankt, bedauert und wünscht. Schreiben Sie also bewusst. Wählen Sie die Abstufung, die Sie verteidigen können, halten Sie die Schlussformel konsistent zur Beurteilung, und akzeptieren Sie, dass ein bewusst blasses Zeugnis manchmal das ehrliche ist.

Das Zeugnis, Teil für Teil

Identifikation der mitarbeitenden Person

Das Zeugnis beginnt mit Name, Funktion und Anstellungsdauer, mit dem Geburtsdatum als optionalem Platzhalter für die eindeutige Identifikation. Hat sich die Funktion über die Jahre geändert, führen Sie die Stationen mit Datum auf; eine Beförderung gehört zur Bilanz und spricht meist für die Person.

Funktion und Aufgaben

Ein kurzer Absatz und eine Aufzählung beschreiben, was die Stelle tatsächlich umfasste. Schreiben Sie konkret genug, dass eine fremde Person das Verantwortungsniveau einschätzen kann. Dieser Teil ist reine Tatsache; ihn aufzublasen hilft niemandem, denn die folgende Beurteilung wird an ihm gemessen.

Leistungsbeurteilung

Ein Absatz beurteilt Qualität, Quantität und Einsatz, mit Platzhalter-Abstufungen für jedes Element. Hier schreiben Sie die Note: «zu unserer vollen» und «zu unserer vollsten Zufriedenheit» werden als verschiedene Noten gelesen, und die Vorlage zwingt die Wahl in Klammern, damit Sie sie bewusst treffen statt aus Gewohnheit.

Verhalten

Der Verhaltenssatz erfasst das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie der Kundschaft, alle drei mit Absicht. Eine Gruppe wegzulassen wird als Aussage über dieses Verhältnis gelesen; nennen Sie also weniger nur, wenn Sie es auch meinen.

Austrittsgrund

Die Vorlage nennt den Grund neutral als Platzhalter: auf eigenen Wunsch, im gegenseitigen Einvernehmen, infolge einer Reorganisation. Zieht die mitarbeitende Person gar keinen Grund vor, lassen Sie ihn weg; ein neutraler oder fehlender Grund ist Standard und fällt nicht auf.

Schlussformel und Unterschrift

Dank, Bedauern und gute Wünsche schliessen den Brief, und Leserinnen behandeln diese Formel als Teil der Beurteilung; der Hinweis im Dokument markiert genau das. Das Zeugnis trägt Ort und Datum und die Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person, in der Regel der direkten vorgesetzten Person oder der HR-Leitung; ein Zeugnis, das jemand unterschreibt, der nie mit der Person gearbeitet hat, überzeugt niemanden.

Anpassung an Ihre Situation?

Eine Vorlage deckt den Normalfall ab. Eine Anwältin oder ein Anwalt deckt Ihren ab: fester Umfang, fester Preis, und ein Dokument, das Sie wirklich unterschreiben können.

Diese Vorlage und die Erläuterungen dazu sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob sie zu Ihrer Situation passen, hängt vom Sachverhalt ab, im Zweifel fragen Sie nach.

Fragen

Häufige Fragen

Kann die Arbeitgeberin ein Arbeitszeugnis verweigern?

Nein. Jede mitarbeitende Person kann eines verlangen, während des Arbeitsverhältnisses als Zwischenzeugnis und am Ende als Vollzeugnis, und auch die Wahl zwischen Vollzeugnis und blosser Arbeitsbestätigung liegt bei ihr. Die Arbeitgeberin kann nicht auf die Kurzform ausweichen, um sich die Beurteilung zu ersparen. Was die Arbeitgeberin kontrolliert, ist die Feder: Die Formulierung ist ihre Sache, solange sie wahr ist und nicht unnötig schadet.

Kann die mitarbeitende Person Änderungen verlangen?

Verlangen kann sie sie immer, und oft zu Recht: Der erste Entwurf ist ein Vorschlag, und die meisten Korrekturen werden formlos vereinbart. Weigert sich die Arbeitgeberin, kann die mitarbeitende Person die Berichtigung gerichtlich durchsetzen; das Gericht prüft, ob der Text wahr, vollständig und wohlwollend formuliert ist. Die Wortwahl bleibt auch dann bei der Arbeitgeberin; Anspruch besteht auf eine zutreffende Beurteilung, nicht auf die Wunschadjektive.

Wie lange nach dem Austritt kann ein Zeugnis noch verlangt werden?

Der Anspruch endet nicht mit dem Arbeitsverhältnis; Anfragen Monate oder Jahre später sind häufig und grundsätzlich zu erfüllen, solange der Anspruch nicht nach den allgemeinen Regeln verjährt ist. Warten hat allerdings einen praktischen Preis: Erinnerungen verblassen, Vorgesetzte gehen, Unterlagen werden dünn, und das Zeugnis wird tendenziell kürzer und blasser, je später es verlangt wird. Stellen Sie es beim Austritt aus und behalten Sie die zugrunde liegenden Fakten im Dossier.

Was, wenn wir ehrlicherweise nicht loben können?

Dann loben Sie nicht. Wo Wahrheit und Wohlwollen kollidieren, gewinnt die Wahrheit: Das Wohlwollen bestimmt den Ton und verbietet unnötige Härte, aber es verpflichtet nie dazu, eine Leistung zu bescheinigen, die nicht da war. Beschreiben Sie die Funktion zutreffend, benoten Sie die Leistung auf dem Niveau, das Sie verteidigen können, und lassen Sie einmalige Vorfälle weg, die über das Gesamtbild nichts sagen. Ein nüchternes, bloss zufriedenstellendes Zeugnis ist zulässig. Nicht zulässig ist, Kritik in Codes oder in spitzen Auslassungen zu verstecken, gegen die sich die Person nicht wehren kann.

Unterschreiben Sie nicht den Normalfall.

Sagen Sie uns, wofür das Dokument gedacht ist. Sie erhalten eine Fassung für Ihre Situation, geprüft von einer Anwältin oder einem Anwalt, zum festen Preis.