Wenn sich ein Entscheid des Verwaltungsrats im Nachhinein als falsch erweist, lautet die Frage selten, ob der Entscheid richtig war. Sie lautet, ob der Verwaltungsrat sorgfältig war. Mitglieder des Verwaltungsrats einer Schweizer Gesellschaft werden am Prozess gemessen, nicht am Ergebnis, aber nur, wenn sich dieser Prozess belegen lässt. Jahre später ist das Protokoll meist das einzige Beweismittel, das noch existiert.
Protokolle sind Beweismittel, keine Gedächtnisstütze
Zwischen einem Entscheid und dem Moment, in dem er hinterfragt wird, kann viel Zeit vergehen: durch einen Liquidator, einen neuen Aktionär, das Due-Diligence-Team eines Käufers oder ein Gericht. Bis dahin sind Erinnerungen verblasst, das Management hat gewechselt, und einige der damals beteiligten Verwaltungsräte sind nicht mehr im Amt. Was bleibt, ist das Protokoll, das der Verwaltungsrat über seine Verhandlungen und Beschlüsse von Gesetzes wegen zu führen hat (Art. 713 OR).
Steht dort nur «der Verwaltungsrat genehmigt die Transaktion», beweist das lediglich, dass entschieden wurde, nicht wie. Ein dünnes Protokoll hilft nicht bloss nicht weiter. Es legt den Schluss nahe, der Prozess sei so dünn gewesen wie die Akte, selbst wenn die Diskussion in Wirklichkeit lang und ernsthaft war.
Genau darauf beruht der Schutz, den das Schweizer Recht sorgfältigen Verwaltungsräten bietet. Die Sorgfaltspflicht (Art. 717 OR) ist eine Pflicht zum sorgfältigen Vorgehen, nicht zum richtigen Resultat. Ein Verwaltungsrat, der sich angemessen informiert, Optionen abgewogen und im Interesse der Gesellschaft entschieden hat, ist auch dann verteidigbar, wenn der Entscheid scheiterte. Doch diese Verteidigung muss aus der Akte rekonstruierbar sein, und diese Akte schreibt der Verwaltungsrat selbst, in ruhigen Zeiten, praktisch kostenlos.
Was ein schützendes Protokoll festhält
Vier Elemente leisten den grössten Teil der Arbeit:
- Die Entscheidgrundlagen. Welche Berichte, Zahlen, Bewertungen oder Gutachten dem Verwaltungsrat vorlagen, wer sie erstellt hat und per welchem Datum. Stützte sich der Verwaltungsrat auf das Management oder externe Berater, gehört das ins Protokoll.
- Die geprüften Alternativen. Ein Gremium, das mehrere Optionen abgewogen und eine gewählt hat, wirkt sorgfältig. Ein Gremium, dessen Akte eine einzige Option ohne erkennbare Diskussion zeigt, wirkt wie eine Abnickrunde, selbst wenn intensiv debattiert wurde.
- Die Begründung. Zwei, drei Sätze, weshalb der gewählte Weg den Alternativen vorgezogen wurde. Kein Plädoyer, eine Zusammenfassung.
- Abweichende Meinungen und Enthaltungen. Namentlich festgehalten, auf Verlangen des betreffenden Mitglieds oder auf Initiative des Präsidiums.
Kein Wortprotokoll
Der Reflex, sich durch lückenlose Mitschrift zu schützen, führt in die Irre. Protokolle sind Beschlussprotokolle, keine Transkripte. Wörtliche Wiedergaben von explorativen Diskussionen altern schlecht: Ein Verwaltungsrat, der laut über Worst-Case-Szenarien nachdenkt, liest sich Jahre später wie eine ignorierte Warnung. Die richtige Flughöhe ist die Beschlussebene. Was zur Diskussion stand, was entschieden wurde, auf welcher Grundlage, und wer anderer Meinung war.