Von der Rechnung zum Kollokationsplan

Mit der Konkurseröffnung über Ihren Geschäftspartner endet die Einzelbetreibung gegen ihn. Seine Aktiven fallen in eine einzige Masse, die das Konkursamt für alle Gläubiger gemeinsam verwaltet. Ihre Rechnung, so berechtigt sie ist, gibt Ihnen keinen Anspruch mehr auf Zahlung — sie gibt Ihnen einen Anspruch auf Teilnahme am Verfahren.

Diese Teilnahme geschieht nicht automatisch. Das Konkursamt erlässt den Schuldenruf, und Sie müssen Ihre Forderung mit Belegen eingeben: Vertrag, Rechnungen, Lieferscheine, Korrespondenz. Zugelassene Forderungen kommen in den Kollokationsplan; wird Ihre Forderung abgewiesen oder eine aus Ihrer Sicht unbegründete Forderung eines anderen zugelassen, kann der Plan innert der publizierten Fristen gerichtlich angefochten werden. Geben Sie sorgfältig und rechtzeitig ein — eine nicht korrekt eingegebene Forderung ist praktisch eine aufgegebene Forderung.

Der Rang entscheidet, wer Geld sieht

Die Masse wird in einer festen Reihenfolge verteilt. Pfandgesicherte Gläubiger werden zuerst aus dem Erlös ihrer Sicherheiten bezahlt. Gewisse Forderungen sind von Gesetzes wegen privilegiert — namentlich Lohnforderungen und Sozialversicherungsbeiträge. Gewöhnliche ungesicherte Gläubiger — und das sind die meisten Lieferanten und Dienstleister — kommen zuletzt.

Seien Sie realistisch, was das bedeutet: Bis ein gewöhnlicher Konkurs bei der ungesicherten Klasse ankommt, ist die Masse oft weitgehend aufgezehrt. Eine Dividende ist möglich; volle Deckung ist selten. Das sollte man vor dem Konkurs wissen, nicht danach — es ist der Grund, weshalb es Kreditlimiten, Anzahlungen und Sicherheiten gibt.

Die Schutzinstrumente, die wirklich wirken

Zwei Mechanismen leisten für Gläubiger regelmässig mehr als ihr Rang im Kollokationsplan. Der erste ist der Eigentumsvorbehalt: Haben Sie Waren verkauft und sich das Eigentum bis zur Bezahlung gültig vorbehalten, gehören die Waren nicht zur Masse und können herausverlangt werden. Das Schweizer Recht hat hier eine Eigenheit — der Eigentumsvorbehalt wirkt nur, wenn er im amtlichen Register am Wohnsitz des Käufers eingetragen ist, ein Schritt, der sehr oft unterbleibt. Eine nicht eingetragene Klausel in Ihren AGB überlebt den Konkurs nicht.

Der zweite ist die Verrechnung: Schulden Sie der konkursiten Gesellschaft ihrerseits Geld — etwa weil sie auch an Sie geliefert hat —, können Sie Ihre Forderung grundsätzlich mit Ihrer Schuld verrechnen; in diesem Umfang wird Ihre Forderung faktisch voll gedeckt. Es gibt Grenzen, namentlich wenn Forderungen kurz vor dem Konkurs erworben wurden, um eine Verrechnungslage zu schaffen — in gewöhnlichen Geschäftsbeziehungen ist die Verrechnung aber das wertvollste Recht, das ein Gläubiger hat.

Worauf Sie achten sollten

Beantworten Sie den Schuldenruf fristgerecht und mit vollständigen Belegen. Prüfen Sie vor der Eingabe, ob Waren herausverlangt werden können und ob Verrechnung möglich ist, und machen Sie beides geltend. Kontrollieren Sie den Kollokationsplan nach der Auflage und notieren Sie sich die Anfechtungsfristen. Und sichern Sie wichtige Gegenparteien künftig mit Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten oder Vorauszahlung ab, solange alle solvent sind. Ist ein Partner von Ihnen in Konkurs gefallen, prüfen wir Ihre Position gerne mit Ihnen.