Wird das Geld knapp, denkt man instinktiv an Verhandlungsmacht: Womit können wir drohen, was können wir zurückhalten, wer gibt zuerst nach. In der Praxis haben Unternehmen in der Krise selten viel Verhandlungsmacht, und erfolgreich verhandeln nicht jene mit der stärksten Position, sondern jene mit der besten Vorbereitung. Vorbereitung ist der einzige Vorteil, den sich ein Schuldner einseitig aufbauen kann, bevor der erste Anruf erfolgt.
Wissen, was Ihre Verträge tatsächlich sagen
Bevor Sie mit einem Gläubiger sprechen, müssen Sie Ihre Rechtsposition ihm gegenüber kennen, nicht ungefähr, sondern genau. Welche Vertragsverletzungen sind eingetreten oder stehen bevor? Gibt es Cross-Default-Klauseln, durch die das Vorgehen eines Gläubigers die Rechte aller anderen auslöst? Wer hält Sicherheiten, woran, und sind sie gültig bestellt? Welche Kündigungs-, Informations- und Fälligstellungsrechte bestehen, und welche sind durch früheres Verhalten bereits verwirkt oder verzichtet?
Verwaltungsräte werden regelmässig von ihren eigenen Verträgen überrascht. Ein in besseren Zeiten unterzeichneter Kreditvertrag enthält Covenants, die seither niemand mehr angeschaut hat. Ein Liefervertrag, den alle für unantastbar halten, erweist sich als kurzfristig kündbar. Man kann nicht um Rechte herum verhandeln, von deren Existenz man nichts weiss: die Anwälte des Gläubigers kennen sie.
Wissen, wer wo im Rang steht
Gläubiger verhalten sich nicht nach der Höhe ihrer Forderungen, sondern nach ihrem Rang. Ein voll besicherter Kreditgeber kann sich Geduld leisten; ein ungesicherter Lieferant, dessen Exponierung wächst, nicht. Art. 219 SchKG legt diese Ordnung fest: Lohnforderungen geniessen gesetzliche Privilegien, während ein Aktionärsdarlehen, erst recht ein nach Art. 725b OR rangrücktrittsbelastetes, faktisch ganz hinten steht.
Kartieren Sie Ihre Gläubiger entsprechend: gesichert, privilegiert, ungesichert, nachrangig, und quer dazu: strategisch oder ersetzbar. Diese Karte erklärt Verhalten, das sonst irrational wirkt, und zeigt, wie die echte Alternative jedes Gläubigers zu einer Einigung aussieht. Ein Gläubiger, der im Konkurs wenig erhielte, hat jeden Grund, einen glaubwürdigen Plan zu unterstützen. Diese Rechnung sichtbar zu machen (behutsam und ehrlich) ist oft das Überzeugendste, was ein Schuldner tun kann.
Die Aktenlage vor dem ersten Anruf aufbauen
Nichts zerstört eine Verhandlung schneller als Zahlen, die sich ändern. Bevor Sie auf irgendjemanden zugehen, stellen Sie das Dossier zusammen: aktuelle Abschlüsse, eine rollierende kurzfristige Liquiditätsplanung, eine klare Darstellung der Krisenursachen und die bereits ergriffenen oder beschlossenen Sanierungsmassnahmen. Sind die Zahlen noch nicht verlässlich, beheben Sie zuerst das. Wer Gläubiger um Zugeständnisse bittet auf der Basis von Zahlen, die er drei Wochen später korrigieren muss, verspielt die einzige Währung, die er hat: Glaubwürdigkeit.