Ein Versprechen ist ein Vertrag, keine Höflichkeit
Das Schweizer Recht unterscheidet nicht zwischen einem Versprechen über den Schreibtisch hinweg und einem in einem unterzeichneten Dokument. Sind die wesentlichen Punkte vereinbart und wollen sich beide Seiten binden, besteht der Vertrag — die im Jahresendgespräch zugesagte Lohnerhöhung, der am Telefon zugesicherte Rabatt, die mündliche Zusage des Lieferanten, Kapazität freizuhalten. Wer später sagt "das wurde ja nie schriftlich festgehalten", führt meist ein Beweisargument, kein Gültigkeitsargument.
Das hat eine unbequeme Kehrseite für alle, die locker formulieren. Zusicherungen, die in Sitzungen gemacht werden, um ein Gespräch voranzubringen — gegenüber einem Mitarbeiter, einem Kunden, einem Mitgründer —, können das Unternehmen binden, obwohl an jenem Tag niemand etwas unterschreiben wollte. Im Geschäftsverkehr ist die sichere Annahme: Ihre Worte können Verträge schliessen.
Wo das Gesetz Schriftlichkeit verlangt
Für eine begrenzte Gruppe von Verpflichtungen macht das Gesetz die Schriftform zur Gültigkeits-, nicht bloss zur Beweisvoraussetzung. Die Bürgschaft — das Versprechen, für die Schuld eines anderen einzustehen — ist das klassische Beispiel aus dem Geschäftsleben; auch gewisse weitere Verpflichtungen und Klauseln verlangen Schriftform oder gar öffentliche Beurkundung, allen voran Grundstückgeschäfte. Im Arbeitsverhältnis hängen einzelne Abreden wie das Konkurrenzverbot an der Schriftform, obwohl der Arbeitsvertrag selbst formfrei ist. Wo eine Formvorschrift gilt, ist das mündliche Versprechen kein schwächerer Vertrag — es ist keiner.
Auch die Parteien können sich selbst Form auferlegen: Sieht ein Rahmenvertrag vor, dass Änderungen der Schriftform bedürfen, steht eine mündliche Nebenabrede quer zum Text — und der Streit darüber, was vorgeht, ist genau die Auseinandersetzung, die Sie vermeiden wollen.
Der Beweis ist das eigentliche Schlachtfeld
Die meisten Streitigkeiten um mündliche Versprechen drehen sich nicht ums Recht, sondern um die Aktenlage. Monate später gehen die Erinnerungen ehrlich auseinander: Die eine Seite erinnert eine Zusage, die andere eine besprochene Möglichkeit. Ohne Dokumente entscheiden Zeugen, Plausibilität und das Verhalten drumherum — Lohnabrechnungen, Rechnungen, Leistungen, die nur Sinn ergeben, wenn das Versprechen gemacht wurde. Das ist ein teurer Weg, etwas festzustellen, das eine E-Mail mit zwei Zeilen erledigt hätte.
Die Disziplin, die wirkt, ist einfach: bestätigen. Eine kurze Nachricht nach dem Gespräch — "wie besprochen, vereinbart: X ab Datum Y" — schafft ein zeitnahes Dokument, lädt zur Korrektur ein, solange die Erinnerung frisch ist, und kostet eine Minute. Bestätigt die Gegenseite oder schweigt sie und leistet, verändert sich die Beweislage vollständig.
Worauf Sie achten sollten
- Behandeln Sie Ihre eigenen mündlichen Zusicherungen als verbindlich, denn das sind sie womöglich — instruieren Sie Entscheidungsträger vor Sitzungen, was versprochen werden darf.
- Bestätigen Sie jede wesentliche mündliche Abrede noch am selben Tag schriftlich — und verlangen Sie die Bestätigung von Versprechen, die Ihnen gemacht wurden.
- Kennen Sie die kurze Liste der Verpflichtungen, die Schriftform verlangen — allen voran die Bürgschaft — und akzeptieren Sie diese nie mündlich.
Ob ein bestimmtes Versprechen bindet und wie es sich beweisen lässt, hängt von den verwendeten Worten und dem späteren Verhalten ab — hängt echtes Geld daran, besprechen Sie die Einzelheiten mit einem Anwalt, bevor sich die Positionen verhärten.