Warum das Schweizer Recht mit Konventionalstrafen kein Problem hat

Anders als Rechtsordnungen, die Vertragsstrafen mit Misstrauen begegnen, behandelt das Schweizer Recht sie als gewöhnliches Instrument der Vertragsgestaltung. Das Obligationenrecht erlaubt den Parteien ausdrücklich zu vereinbaren, dass eine Vertragsverletzung — verspätete Lieferung, Bruch der Vertraulichkeit, Verstoss gegen ein Konkurrenzverbot — die Zahlung eines festen Betrags auslöst. Der grosse praktische Vorteil liegt im Beweis: Der Gläubiger muss weder nachweisen, dass er einen Schaden erlitten hat, noch wie hoch dieser ist. Wo der Schaden real, aber schwer bezifferbar ist — und das beschreibt die meisten Verletzungen von Vertraulichkeits- und Konkurrenzklauseln —, verschiebt das die Kräfteverhältnisse eines Streits erheblich.

Eine Konventionalstrafe wirkt zudem schon vor jedem Streit. Eine Gegenpartei, die weiss, dass an einer Verletzung eine konkrete Zahl hängt, verhält sich anders als eine, der bloss abstrakt "noch zu beweisender Schadenersatz" droht.

Die Schere des Richters: Herabsetzung übermässiger Strafen

Das Gegengewicht ist zwingend: Schweizer Gerichte müssen übermässig hohe Konventionalstrafen herabsetzen, und die Parteien können diese Kontrolle nicht wegbedingen. Ob eine Strafe übermässig ist, beurteilt sich im Einzelfall — die Schwere von Verletzung und Verschulden, das Erfüllungsinteresse des Gläubigers, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien und das Verhältnis der Strafe zu einem denkbaren Schaden spielen alle eine Rolle.

Daraus folgen zwei praktische Konsequenzen. Erstens: Eine absurd hohe Zahl verschafft Ihnen nicht mehr Schutz, sondern der Gegenseite ein Argument — und lädt das Gericht ein, Ihre Klausel neu zu schreiben. Zweitens: Herabsetzung ist nicht Streichung. Auch eine reduzierte Strafe stellt den Gläubiger typischerweise besser, als den Schaden von Grund auf beweisen zu müssen. Die Klausel wird selten wertlos — sie wird kleiner.

Formulierungsfragen, die über die Durchsetzung entscheiden

Die meisten Streitigkeiten um Konventionalstrafen gehen an der Formulierung verloren, nicht an der Dogmatik. Klauseln, die halten, teilen ein paar Merkmale:

  • Ein präzise definierter Auslöser. "Jede Verletzung dieses Vertrags" lädt zum Streit ein; "Offenlegung von nach Ziffer X als vertraulich bezeichneten Informationen" nicht.
  • Ein geklärtes Verhältnis zum Schadenersatz: ob die Strafe zusätzlich zur Erfüllung oder an deren Stelle geschuldet ist und ob der Gläubiger einen die Strafe übersteigenden Schaden geltend machen kann. Das Gesetz hat Standardantworten — aber vielleicht nicht die, die Sie wollen.
  • Ein begründbarer Betrag. Skalieren Sie die Zahl am tatsächlich geschützten Interesse oder arbeiten Sie mit Abstufungen (pro Verletzung, pro Woche Verzug, mit Obergrenze) statt mit einer einzigen dramatischen Zahl.
  • Klarheit zum Verschulden: ob die Strafe verschuldensunabhängig geschuldet ist oder nur bei fahrlässiger oder absichtlicher Verletzung.

Ob eine konkrete Klausel der Kontrolle standhält — und in welcher Höhe —, hängt vom Vertrag und den Umständen der Verletzung ab; bevor Sie eine Konventionalstrafe geltend machen oder abwehren, lohnt sich das Gespräch mit einem Anwalt.