Wo sich die Formen wirklich unterscheiden
Beide Formen beschränken Ihre Haftung auf das Gesellschaftsvermögen und werden auf Stufe Gesellschaft gleich besteuert. Die echten Unterschiede sind struktureller Natur. Die GmbH verlangt ein Stammkapital von CHF 20'000, voll einbezahlt; die AG ein Aktienkapital von CHF 100'000, wovon bei der Gründung mindestens CHF 50'000 liberiert sein müssen. Für ein Dienstleistungsgeschäft mit geringem Kapitalbedarf entscheidet oft schon diese Differenz die Frage für die ersten Jahre.
Bei der Governance zeigt sich dasselbe Muster. Die GmbH ist für einen kleinen, stabilen Kreis gebaut: Die Gesellschafter führen das Unternehmen typischerweise selbst, und jeder Gesellschafter wird im Handelsregister eingetragen — die Eigentümerschaft ist öffentlich. Die AG trennt Eigentum und Führung: Der Verwaltungsrat verantwortet die Gesellschaft, die Aktionäre erscheinen in keinem öffentlichen Register.
Übertragung und Aussenwirkung
Die Übertragung von Stammanteilen ist bewusst schwerfällig: Sie verlangt in der Regel Schriftform und die Zustimmung der Gesellschafterversammlung, und der neue Gesellschafter wird im Register sichtbar. Aktien sind zum Zirkulieren gemacht — ohne statutarische Beschränkungen wechseln sie die Hand ohne Zustimmung und ohne öffentlichen Eintrag.
Die Wahrnehmung folgt dieser Mechanik. Investoren, Banken und internationale Partner lesen die AG als die auf Wachstum ausgelegte Form; Venture-Fonds investieren in der Praxis in AGs, nicht in GmbHs. Das macht die GmbH nicht schlechter — aber zum falschen Gefäss für einen Cap Table, der sich verändern wird.
Klein starten, später umwandeln
Wer heute die GmbH wählt, legt sich nicht fest. Das Fusionsgesetz erlaubt die direkte Umwandlung in eine AG: Dieselbe juristische Person besteht weiter, Verträge, Mitarbeitende und Bewilligungen bleiben unberührt. Der Schritt verlangt allerdings die Erhöhung des Kapitals auf das AG-Minimum und ein formelles Verfahren mit Prüfbestätigung — er gehört in ruhige Zeiten, gut vor eine Finanzierungsrunde, nicht mitten hinein.
Worauf Sie achten sollten
- Kein externes Eigenkapital geplant, wenige Eigentümer, bescheidener Kapitalbedarf: Die GmbH ist meist die richtige, schlankere Wahl.
- Investoren, Mitarbeiterbeteiligung oder häufige Anteilsübertragungen in Sicht: als AG starten oder die Umwandlung in den Finanzierungsfahrplan einplanen.
- Diskretion über die Eigentümerschaft ist Ihnen wichtig: Das allein kann für die AG sprechen.
- Im Zweifel: für die nächsten drei Jahre entscheiden, nicht für die nächsten drei Monate — ein Formwechsel ist möglich, aber nie gratis.
Welche Form passt, hängt von Finanzierungsplänen und Eigentümerstruktur ab; Ihre konkrete Situation besprechen wir gerne mit Ihnen.