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Gesellschaftsrecht und M&A

Wie viel Kapital brauche ich wirklich für eine Gründung in der Schweiz?

Die gesetzliche Untergrenze liegt bei CHF 20'000 für die GmbH und CHF 100'000 für die AG, wovon mindestens CHF 50'000 liberiert sein müssen. Verstehen Sie das als Gründungsvoraussetzung, nicht als Finanzierungsplan: Tatsächlich brauchen Sie genug Kapital, um das Geschäft zu tragen, bis es sich selbst trägt.

Jérémie Amstutz · 25. März 2026 · 4 Min. Lesezeit

Die gesetzliche Untergrenze

Das Gesetz macht ein Mindestkapital zur Gründungsvoraussetzung: CHF 20'000 für die GmbH (Art. 773 OR), voll einbezahlt, und CHF 100'000 für die AG (Art. 621 OR), wovon bei der Gründung mindestens CHF 50'000 liberiert (Art. 632 OR) sein müssen. Bareinlagen fliessen auf ein Sperrkonto und werden nach der Eintragung freigegeben. Sacheinlagen sind möglich, aber mit zusätzlichen Formalitäten und einer Bewertungsprüfung verbunden.

Ein verbreitetes Missverständnis: Dieses Geld liege danach unantastbar im Tresor. Das tut es nicht. Sobald die Gesellschaft besteht, ist das Kapital Arbeitskapital, das Löhne, Miete und Lieferanten bezahlt. Geschützt ist die Bilanzposition, nicht ein physisches Depot.

Nominell versus liberiert

Das nominelle Kapital ist die Zahl in Statuten und Handelsregister. Liberiert ist, was tatsächlich eingelegt wurde. Bei der AG können beide auseinanderfallen: Ist nur die Hälfte einbezahlt, hält die Gesellschaft eine Forderung gegen ihre Aktionäre auf den Rest, und diese Forderung kann eingefordert werden, im Ernstfall auch durch die Konkursverwaltung. Wer Teilliberierung wählt, sollte den offenen Betrag als stehende persönliche Verpflichtung behandeln und nicht als Formsache.

Auch Gegenparteien lesen das Register. Eine Gesellschaft mit Kapital am blanken Minimum, halb liberiert, sendet Vermietern, Lieferanten und Banken ein anderes Signal als eine, die für ihren tatsächlichen Plan kapitalisiert ist.

Was das Geschäft wirklich braucht

Die ehrliche Ausgangsfrage lautet nicht "Was verlangt das Gesetz?", sondern "Wie lange dauert es, bis sich das Geschäft selbst trägt, und was kostet es bis dahin?"

Bei den meisten realen Unternehmen ist das gesetzliche Minimum in den ersten Monaten aufgebraucht. Wer unterkapitalisiert startet, erreicht das Terrain von Kapitalverlust (Art. 725a OR) und Überschuldung (Art. 725b OR) mit den entsprechenden Pflichten deutlich früher als ein Unternehmen mit ehrlichem Polster. In einer späteren Insolvenz verschärft chronische Unterkapitalisierung jede Frage nach der Verantwortung des Verwaltungsrats.

Dazu kommt ein praktischer Punkt. Eine spätere Kapitalerhöhung bedeutet eine weitere notarielle Runde mit Kosten und Vorlauf. Das Kapital von Anfang an richtig anzusetzen ist günstiger, als es unter Druck zu korrigieren.

Worauf Sie achten sollten

  • Rechnen Sie nüchtern, was das Geschäft bis zum Break-even kostet, und finanzieren Sie das, als Kapital oder als Kapital plus sauber dokumentierte Gesellschafterdarlehen.
  • Bei einer AG mit Teilliberierung: Legen Sie im Voraus fest, wann und wie der Rest einbezahlt wird.
  • Überprüfen Sie die Kapitalbasis vor grossen Wachstumsschritten, nicht erst nach dem ersten Liquiditätsengpass.

Wie viel Kapital Ihre Struktur tragen sollte, hängt von Plan und Risikoprofil ab. Ihre konkrete Situation denken wir gerne mit Ihnen durch.

Dies ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Wie sie auf Ihre Situation zutrifft, hängt vom Sachverhalt ab: fragen Sie im Zweifel nach.

Wir sind für Sie da.

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