Zwei Regimes, eine Logik

Das Schweizer Strafrecht erfasst Korruption in zwei Konstellationen. Die Bestechung von Amtsträgern — schweizerischen wie ausländischen — ist das strenge Ende: Wer einem Amtsträger einen nicht gebührenden Vorteil anbietet oder gewährt, macht sich strafbar, und bei Amtsträgern können sogar Vorteile ohne konkrete Gegenleistung strafbar sein. Das Gesetz toleriert nur sozial übliche Vorteile von geringem Wert; darüber hinaus gilt im Umgang mit jeder Behörde die sichere Annahme, dass Geschenke und Einladungen tabu sind.

Auch die Privatbestechung ist in der Schweiz strafbar: der Vorteil an eine Mitarbeiterin oder einen Beauftragten eines Geschäftspartners, damit diese gegen die Interessen ihres Prinzipals handeln — etwa bei einer Auftragsvergabe. Die Toleranzschwelle liegt höher als bei Amtsträgern, weil Beziehungspflege unter Privaten legitim ist. Die Logik ist aber in beiden Regimes dieselbe: Ein Geschenk wird zur Bestechung, wenn es eine Entscheidung kaufen soll, die nach sachlichen Kriterien fallen müsste.

Die Faktoren, die wirklich entscheiden

Es gibt keinen fixen Frankenbetrag, ab dem ein Geschenk illegal wird — und jede Weisung, die das vorgibt, ist eine Beruhigungsdecke. Was Strafverfolger, Gerichte und Compliance-Funktionen tatsächlich gewichten, ist ein Bündel von Faktoren, die sich gegenseitig verstärken.

  • Wert und Verhältnismässigkeit: ein Notizbuch mit Logo und ein luxuriöses Wochenende sind verschiedene Gespräche. Je weiter der Vorteil über Höflichkeit hinausgeht, desto schwerer ist er zu erklären.
  • Zeitpunkt: dasselbe Nachtessen ist in einer stabilen Geschäftsbeziehung harmlos und mitten in einer Ausschreibung oder einem hängigen Bewilligungsverfahren toxisch.
  • Transparenz: offen gewährte, korrekt fakturierte und verbuchte Vorteile sprechen für Gastfreundschaft; alles, was über Privatkonten, Dritte oder vage Rechnungen läuft, spricht dagegen.
  • Rolle der empfangenden Person: wer über Ihr Dossier entscheidet, ist nicht dasselbe wie ein langjähriger Fachkontakt — und Amtsträger sind eine Kategorie für sich.
  • Muster: ein massvolles Geschenk ist eine Geste; ein steter Strom an dieselbe Person ist Anfütterung.

Bargeld und bargeldnahe Vorteile sind nie zu rechtfertigen, in keinem der beiden Regimes. Und denken Sie daran, dass Geschenke in beide Richtungen fliessen: Nehmen Ihre eigenen Mitarbeitenden Vorteile von Lieferanten an, stellen sich dieselben Fragen spiegelbildlich.

Saubere Regeln sind Ihre beste Verteidigung

Unternehmen geraten selten in Schwierigkeiten, weil ein Mitarbeiter ein Nachtessen bezahlt hat; sie geraten in Schwierigkeiten, weil niemand definiert hatte, was zulässig ist — und deshalb niemand die schleichende Entwicklung bemerkte. Eine kurze Geschenk- und Einladungsrichtlinie leistet den Grossteil der Arbeit: vernünftige Genehmigungswege für alles über symbolischem Wert, ein Register der gewährten und erhaltenen Geschenke, eine Beinahe-Null-Regel für Amtsträger, korrekte Verbuchung und ein klares Wort zu Ausschreibungen. Bei Auslandgeschäften gilt zudem: Ausländische Antikorruptionsgesetze mit extraterritorialer Reichweite können neben dem Schweizer Recht auf Schweizer Unternehmen anwendbar sein.

Worauf Sie achten sollten

Schreiben Sie die Richtlinie, halten Sie sie auf zwei Seiten, schulen Sie die Personen mit Kunden- und Behördenkontakt, und lassen Sie Eskalationen an eine echte Stelle laufen. Wenn sich eine konkrete Einladung oder ein Geschenk anfühlt, als brauche es eine Rechtfertigung, ist dieses Gefühl die Antwort. Sind Sie unsicher, wo die Linie im konkreten Fall verläuft, besprechen wir das gerne mit Ihnen.