Die meisten Fintech-Gründer stellen die Bewilligungsfrage in der falschen Reihenfolge: erst das Produkt bauen, dann Kunden gewinnen — und schliesslich, meist auf Anstoss einer Bank, eines Investors oder eines besorgten Verwaltungsrats, fragen, ob irgendetwas davon eine FINMA-Bewilligung gebraucht hätte. Das Schweizer Finanzmarktrecht knüpft an Tätigkeiten an: Etiketten wie «Plattform», «App» oder «Marktplatz» zählen nicht — was Sie tatsächlich mit dem Geld und den Vermögenswerten anderer tun, zählt. Eine Handvoll Fragen entscheidet die meisten Fälle. Es sind Designfragen ebenso wie Rechtsfragen — deshalb gehören sie ans Whiteboard und nicht auf die Launch-Checkliste.
Nehmen Sie Gelder vom Publikum entgegen — oder sitzen Sie auf Kundenguthaben?
Die Entgegennahme von Publikumseinlagen ist der Kern der Bankenregulierung — und sie erfasst mehr Geschäftsmodelle, als Gründer erwarten. Kundenguthaben, die sich in Ihrer Wallet ansammeln, Prepaid-Konten, Gelder, die länger gehalten werden, als die Abwicklung erfordert: All das kann als Einlagengeschäft qualifizieren. Das Schweizer Recht kennt auf Rahmenebene abgestufte Regime: eine Sandbox-artige Ausnahme für Tätigkeiten unterhalb bestimmter Grenzen, die Fintech-Bewilligung für das Entgegennehmen von Publikumsgeldern ohne Kreditgeschäft und darüber die volle Bankbewilligung. Wo diese Grenzen zahlenmässig verlaufen, ist genau die Art Frage, die man einer Anwältin stellt und nicht einem Blog. Am wichtigsten ist die Designfrage: Muss Ihr Modell überhaupt Kundengelder halten — oder können die Flüsse über einen bewilligten Partner laufen?
Bewegen Sie Geld für andere?
Zahlungsdienste — Gelder zwischen Parteien transferieren, Konten führen, Zahlungsmittel ausgeben — machen Sie zum Finanzintermediär im Sinn der Geldwäschereigesetzgebung. Das bedeutet nicht zwingend eine FINMA-Bewilligung, aber den Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation, Sorgfaltspflichten gegenüber Ihren Kunden sowie Überwachungs- und Meldepflichten, die tief in Produktdesign und Onboarding hineinreichen. Der Status unter der Geldwäschereigesetzgebung ist die Frage, die Gründer am häufigsten übersehen — denn sie gilt auch dort, wo sonst keine Bewilligung nötig ist. Onboarding-Abläufe, Transaktionsüberwachung und die Fähigkeit, Kunden zuverlässig zu identifizieren, sind Compliance-Funktionen, die sich günstig einbauen und teuer nachrüsten lassen.
Berühren Sie Effekten — einschliesslich Token, die als solche gelten?
Wer Finanzinstrumente ausgibt, mit ihnen handelt oder einen Platz betreibt, an dem sie gehandelt werden, bewegt sich Richtung Effektenregulierung und Wertpapierhaus-Bewilligung. Bei Krypto-Modellen ist die Einordnung die Schlüsselfrage: Die etablierte Unterscheidung der FINMA zwischen Zahlungs-, Nutzungs- und Anlage-Token bestimmt vieles von dem, was folgt — und ein als «Utility» konzipierter Token kann nach seiner wirtschaftlichen Funktion trotzdem als Effekte gelten. Handelsplätze und alles, was einer Börse ähnelt, liegen am strengsten Ende des Spektrums.
Verwalten Sie fremdes Vermögen — oder beraten Sie dazu?
Die Verwaltung von Kundenportfolios mit Ermessensspielraum ist für unabhängige Vermögensverwalter eine bewilligungspflichtige Tätigkeit mit laufender Aufsicht. Beratungsmodelle lösen Verhaltens- und Dokumentationspflichten nach der Finanzdienstleistungsgesetzgebung aus, auch wo keine Bewilligung anknüpft. Die Linie zwischen «Execution only», Beratung und Verwaltung zieht das, was Ihr Produkt tatsächlich tut — einschliesslich seiner automatisierten Funktionen —, nicht das, was die Nutzungsbedingungen behaupten. Robo-Advisory-Modelle verdienen besondere Sorgfalt: Derselbe Algorithmus kann auf beiden Seiten der Linie stehen — je nachdem, wer den letzten Entscheid trifft.
Was spätes Fragen kostet
Diese Fragen nach dem Launch zu stellen, ist auf Arten teuer, die Gründer unterschätzen. Wer ohne erforderliche Bewilligung tätig ist, riskiert Enforcement — und das Instrumentarium der FINMA reicht bis zur Liquidation eines unbewilligt tätigen Unternehmens. Schon vorher beissen die praktischen Kosten: Banken lehnen Konten ab, die Anwälte der Investoren finden die Lücke in der Due Diligence im denkbar schlechtesten Moment, und Compliance nachträglich in ein laufendes Produkt einzubauen ist ungleich schwerer, als von Anfang an um den Perimeter herum zu designen. Oft ändert ein kleiner Architekturentscheid — Kundengelder nie selbst halten, mit einem bewilligten Institut zusammenarbeiten — die Antwort vollständig. Eine Bewilligungsanalyse liefert zudem etwas, das Gründer unterschätzen: eine begründete Antwort, die Banken, Investoren und Partnern zeigt, dass die regulatorische Frage gestellt und geklärt wurde.
Der Entscheidungspfad oben lokalisiert die Frage; er beantwortet sie nicht. Wo Ihr Modell tatsächlich steht, hängt von seiner präzisen Mechanik ab, und Grenzfälle sind im Fintech die Regel. Wir gehen diese Analyse mit Gründern in der Designphase durch, wenn die Antwort das Produkt noch formen kann. Wenn Sie etwas bauen, das Kundengelder oder -vermögen berührt: Fragen Sie früh — es ist die günstigste Rechtsfrage, die Sie je stellen werden.