Die Regulierung folgt der Tätigkeit, nicht dem Etikett
Die FINMA reguliert keine «Fintechs», sondern Finanztätigkeiten. Ob Ihr Produkt als Wallet, Plattform, Marktplatz oder App bezeichnet wird, ist unerheblich — massgebend ist, was mit Geld und Vermögenswerten geschieht, wenn Kunden es nutzen. Das ist eine gute und eine schlechte Nachricht. Gut, weil es keine generelle Bewilligungspflicht für Technologie im Finanzbereich gibt. Schlecht, weil ein einzelnes, in einem Sprint ergänztes Feature — ein gehaltenes Guthaben, eine weitergeleitete Zahlung, ein ausgeführter Auftrag — das Produkt still in regulierten Boden verschieben kann.
Die klassischen Auslöser
Vier Tätigkeiten stehen hinter den meisten Bewilligungsfragen im Fintech-Bereich:
- Entgegennahme von Publikumseinlagen — Geld anzunehmen, das Sie zurückschulden, ist im Grundsatz Bankgeschäft; es ist der Auslöser, in den Gründerinnen und Gründer am häufigsten unbemerkt hineinlaufen.
- Halten von Kundenvermögen — die Verwahrung von Geldern, Effekten oder Kryptowerten für Kunden bringt eigene regulatorische Erwartungen mit sich, die vom blossen Anzeigen zu unterscheiden sind.
- Zahlungsdienste — Geld zwischen Parteien zu bewegen, kann Finanzmarktregeln auslösen und fast immer Geldwäschereipflichten, die weit unterhalb jeder Bewilligungsschwelle greifen.
- Effektengeschäfte — Effekten auszugeben, mit ihnen zu handeln oder einen Handelsplatz zu betreiben, gehört zum am intensivsten Regulierten, was ein Unternehmen tun kann.
Beachten Sie die Asymmetrie: Auch wo keine Bewilligung nötig ist, gelten häufig trotzdem Geldwäschereipflichten. «Bewilligungsfrei» heisst nicht «unreguliert».
Das Produktdesign entscheidet
Das regulatorische Ergebnis ist meist eine Designentscheidung. Ob Kundengelder bei Ihnen oder bei einer lizenzierten Partnerbank liegen, ob Guthaben gehalten oder direkt durchgeleitet werden, ob Sie Transaktionen ausführen oder bloss Aufträge weiterleiten — jede dieser Fragen lässt sich auf mehr als eine Art beantworten, und die Varianten unterscheiden sich im regulatorischen Gewicht. Das Schweizer Recht schafft zudem bewusst Raum zum Experimentieren, darunter die Sandbox-Regelung, die eine beschränkte Entgegennahme von Einlagen innerhalb definierter Grenzen zulässt, und eine Fintech-Bewilligung als leichtere Kategorie unterhalb der Vollbanklizenz. Das sind Gestaltungswerkzeuge, keine Schlupflöcher — sie funktionieren nur für Modelle, die dafür gebaut sind.
Der Preis der späten Frage
Teuer wird diese Frage, wenn sie nach dem Launch gestellt wird. Eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ohne Bewilligung zu betreiben, ist kein Formfehler: Die FINMA kann untersuchen, Anpassungen des Geschäfts anordnen und in schweren Fällen eine Tätigkeit abwickeln lassen — und die persönliche Verantwortlichkeit der Beteiligten ist real. Schon darunter gilt: Taucht ein Bewilligungsthema während einer Finanzierungsrunde oder Partnerschaftsverhandlung auf — entdeckt von den Anwälten der Gegenseite —, beschädigt es den Deal im schlechtesten Moment.
Günstig ist die Frage am Whiteboard, solange sich die Geldflüsse noch anders zeichnen lassen. Wenn Sie ein Produkt entwerfen oder verändern, das Kundengelder oder -vermögen berührt, lohnt es sich, das konkrete Setup mit einer Anwältin oder einem Anwalt zu besprechen, bevor es live geht.